Beitrag #13
30.11.2012, 15:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.11.2012, 22:00 von Mike-Tanja.)
Ich möchte wieder zum Ausgangspunkt zurückkommen.
Was ist die PÄ eigentlich?
Eine Änderung - korrekter: Berichtigung - einer Registereintragung (Geburtenbuch) und die (geänderte) Neuausstellung von Urkunden (Geburtsurkunde, Personalausweis, Reisepass, etc.).
Beurkundet werden Tatsachen.
Also stellt sich die Frage, welche Tatsache mit der Eintragung des Geschlechts ins Geburtenbuch festgehalten wird? Der Begriff des Geschlechts ist weder im geltenden noch im zukünftigen Personenstandsrecht definiert. Er unterliegt also der juristischen Interpretation. Wissenschaftlich gesehen gibt es zwei Möglichkeiten des Begriffsverständnisses:
- Geschlecht als genetischer Kariotyp und
- Geschlecht als biologischer Phänotyp.
Also Fall b, das Geschlecht im Register muss nur dem biologischen Phänotyp (der Erscheinungsform) entsprechen, man darf also die Genetik austricksen, und es muss folgerichtig auf Antrag geändert werden, wenn sich dauerhaft und durch medizinische Maßnahmen (wovon die gaOP nur die radikalste und konsequenteste aber keine zwingend gebotene ist) das Erscheinungsbild (und damit die soziale Integration) dem Nicht-Geburtsgeschlecht deutlich angenähert hat.
So weit sind wir in Gesellschaften des euro-amerikanischen Kulturkreises, ich halte das für eine Errungenschaft, und gegen Hildes Ruf nach Wiederinkraftsetzung des Gebots: "Gut, ich ändere eine Urkunde, aber dafür schneid' ich dir vorher die Eier ab!", würde wohl nicht nur ich auf die Barrikaden steigen!
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -