Beitrag #21
01.12.2012, 09:06
Ich denke, dass ich absolut klar gestellt habe, dass ich sehr wohl gegen Zwangs-OP`s bin. Denn nur darum geht es doch im Prnzip. Der Gesetzgeber hat nicht das Recht jemanden zu zwingen sich für die Gewährung passender Dokumente auf einen OP-Tisch zu legen. Das ist sowohl die Aussage des VwGH in Wien als auch des BVerfG in Karlsruhe.
Aber nur weil man eben berechtigterweise gegen einen OP-Zwang ist, darf man die GA-OP noch lange nicht als Verstümmelung bezeichnen. Oder wollen Non-OP-TS, TV´s, etc. mit dieser Aussage erreichen, dass sich die KK aus der Plicht nehmen können und mit dem Hinweis, dass man gemäß der gesetzlichen Bestimmungen keine Verstümmelungs-OP´s bezahlen muss, die Kostenübernahmen für die GA-OP´s einstellen?
Was als ist nun tatsächlich der Hintergrund für dieses Beharren auf der Aussage von Verstümmelung im Zusammenhang mit der GA-OP? Ist es wirklich Absicht, was ich mir nicht vorstellen kann, oder ist es schlichtweg nur Unwissenheit oder Dummheit?
Aber nur weil man eben berechtigterweise gegen einen OP-Zwang ist, darf man die GA-OP noch lange nicht als Verstümmelung bezeichnen. Oder wollen Non-OP-TS, TV´s, etc. mit dieser Aussage erreichen, dass sich die KK aus der Plicht nehmen können und mit dem Hinweis, dass man gemäß der gesetzlichen Bestimmungen keine Verstümmelungs-OP´s bezahlen muss, die Kostenübernahmen für die GA-OP´s einstellen?
Was als ist nun tatsächlich der Hintergrund für dieses Beharren auf der Aussage von Verstümmelung im Zusammenhang mit der GA-OP? Ist es wirklich Absicht, was ich mir nicht vorstellen kann, oder ist es schlichtweg nur Unwissenheit oder Dummheit?