Beitrag #34
01.12.2012, 18:34
(01.12.2012, 15:55)Mike-Tanja schrieb:
Ja, darin liegt die Schwierigkeit der Argumentation!
Lehnt man den OP-Zwang ab, muss man die gaOP als etwas Menschenrechtswidriges, Unzumutbares, Hartes erscheinen lassen.
Wenn man für die Kostenübernahme plädiert, soll die gaOP als etwas Erstrebenswertes, Notwendiges, Gesundheitsförderndes dargestellt werden.
Nein, so ist es nicht. Es geht rein um die Frage ob die Behörde, bzw. der Staat das Recht hat jemanden zu einer medizinischen Behandlung zu zwingen, die dieser Mensch für sich ablehnt, nur damit ihm etwas gewährt wird, was ihm im Prinzip auf Grund der EMRK eigentlich zustehen müsste. Nämlich die Selbstbestimmung über sein Leben.
Das hat absolut nichts mit unzumutbar, hart, notwendig oder erstrebenswert zu tun, sondern rein mit dem Umgang der Staatsgewalt mit BürgerInnen.
(01.12.2012, 15:55)Mike-Tanja schrieb: "Na, was denn jetzt?" werden viele Beobachter/innen sagen, die mit den verzwickten Windungen unseres Gedankengebäudes noch nicht vertraut sind.
Ich denke, dass man das sehr einfach erklären kann. Siehe oben.
(01.12.2012, 15:55)Mike-Tanja schrieb: Der Realo-Standpunkt (sinngemäß: "Die gaOP muss sein und ist ein Menschenrecht!") hat den Vorteil eiserner Konsequenz und leichter Verständlichkeit. Der Preis dafür sind freilich Starrheit und Härte bis an den Rand der Grausamkeit.
Noch einmal. Wir müssen klar und deutlich uterscheiden zwischen einem Zwang zu einer OP und der Verunglimpfung einer für über 90 % der Betroffenen erstrebenswerten und notwendigen Behandlung als Verstümmelung.
Den Realo-Standpunkt in dieser Frage lehne ich ebenso kategorisch ab.