Personenstandsänderung ohne GaOP?
RE: Personenstandsänderung ohne GaOP?
Beitrag #40
(02.12.2012, 11:45)Shabana schrieb: [hier gekürzt] Man muss sich das einmal vorstellen: Da läuft jemand mit Penis und funktionierenden Hoden herum, könnte theoretisch sogar Kinder zeugen, je nachdem ob er Anti-Androgene einnimmt oder nicht, denn nicht einmal das darf behördlich verlangt werden, bezeichnet sich ganz offiziell als Frau und geht mit 60 Jahren in Pension ... wenn er es sich nicht später - nach altersbedingtem Verlust der weiblichen Attraktivität - wieder anders überlegt. Cool

Dazu möchte ich Folgendes anmerken:

Das geltende Gesetz (wie von den österreichischen Höchstgerichten ausgelegt) geht davon aus, dass kein mehrmaliges "Switchen" möglich ist. Es sollte feststehen, dass das vom Geburtsgeschlecht abweichende Gender-Zugehörigkeitsempfindens permanent ist. Wenn da für die Personenstandsbehörde erkennbare Zweifel bestehen, darf eine PÄ eigentlich nicht genehmigt werden. Im Zweifel entscheidet das wohl ein/e Sachverständige/r.

Ich persönlich sehe auch in einem mehrmaligen Switchen nichts Verwerfliches oder gar Bedrohliches. Das Problem mit dem Pensionsalter wird sich auch in Österreich von selber lösen. In der Praxis wird so etwas kaum vorkommen - warum sollte man sich das auch ohne schwerwiegende Gründe antun? -, und je weniger Brimborium darum gemacht wird, umso besser!
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