Beitrag #41
02.12.2012, 13:35
Zitat:Das geltende Gesetz (wie von den österreichischen Höchstgerichten ausgelegt) geht davon aus, dass kein mehrmaliges "Switchen" möglich ist. Es sollte feststehen, dass das vom Geburtsgeschlecht abweichende Gender-Zugehörigkeitsempfindens permanent ist. Wenn da für die Personenstandsbehörde erkennbare Zweifel bestehen, darf eine PÄ eigentlich nicht genehmigt werden. Im Zweifel entscheidet das wohl ein/e Sachverständige/r.
Und wie will jemand das feststellen, bzw. die spätere Umkehr verhindern? Viele Betroffene haben sich sogar "zurückoperieren" lassen und leben wieder - offiziell - im Ursprungsgeschlecht. Soll das verboten werden? Und von den angeblichen Sachverständigen könnte ich dir ein Lied singen. Mein Sachverständigen-Gutachten kostete mich 500 Schilling, dauerte ca. 15 Minuten, ich sah den damals hinlänglich bekannten psychiatrischen Primarius nur ein Mal, später nie wieder. Dennoch basierte sowohl die HRT als auch die GA-OP, als auch die PÄ auf seiner sachkundigen Feststellung.
Und für das Gender-Switchen gibt es etliche, sogar prominente, Beispiele. Auch in multipler Form und auch in diesem Forum.
Meiner Ansicht nach entsteht durch die TS-Regelung - ganz allgemein - eine Ungleichbehandlung. Schwule und Lesben dürfen nicht heiraten sondern sich nur "verpartnern" und keine Kinder adoptieren.
NON-OP-TS dürfen heiraten, bzw. verheiratet bleiben und Kinder adoptieren. Damit sind zwei Frauen bzw. Männer ganz offiziell miteinander verheiratet - und haben damit mehr Rechte als "Verpartnerte". Nicht nur was Kinder und Sorgerechte betrifft.