Beitrag #25
12.12.2012, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.12.2012, 11:57 von Bonita.)
Ja, Maria, das stimmt natürlich,
die Hormone bei der Steuererklärung respektive "Arbeitnehmerveranlagung/Lohnsteuerausgleich" anzugeben hat natürlich nur Sinn, wenn man bereits entsprechende Heilbehelfe, Diäten etc samt "Krankheitsnachweis" auch dort angeben kann, damit ein gewisser Betrag erreicht werden kann.
Ich war damals angestellt und machte den "Jahresausgleich" mit dem "L1", wurde akzeptiert, nachdem eine Abweisung vom Finanzamt kam, "Geschlechtswechsel wär doch KEINE Krankheit, sondern persönlicher Lebensstil", und ich da freilich eine ordentliche Berufung nachlegte
Bei Selbstständigkeit siehts doch ein "bisschen" anders aus... ;(
Sorry, das hätt ich freilich auch dazuschreiben sollen...
die Hormone bei der Steuererklärung respektive "Arbeitnehmerveranlagung/Lohnsteuerausgleich" anzugeben hat natürlich nur Sinn, wenn man bereits entsprechende Heilbehelfe, Diäten etc samt "Krankheitsnachweis" auch dort angeben kann, damit ein gewisser Betrag erreicht werden kann.
Ich war damals angestellt und machte den "Jahresausgleich" mit dem "L1", wurde akzeptiert, nachdem eine Abweisung vom Finanzamt kam, "Geschlechtswechsel wär doch KEINE Krankheit, sondern persönlicher Lebensstil", und ich da freilich eine ordentliche Berufung nachlegte
Bei Selbstständigkeit siehts doch ein "bisschen" anders aus... ;(
Sorry, das hätt ich freilich auch dazuschreiben sollen...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends