Beitrag #1
19.02.2013, 14:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.02.2013, 09:29 von Mike-Tanja.)
Kurzmeldung ORF-Online
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechten (EGMR) in Strasbourg/Strassburg, die oberste Instanz in Fragen der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), hat heute, wie im Vorfeld bereits allgemein erwartet, Österreich verurteilt, weil die österreichische Rechtsordnung keine Möglichkeit vorsieht, einer Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft die Einzeladoption eines Kindes ihrer Partnerin zu ermöglichen, das im gemeinsamen Haushalt lebt und von beiden Frauen faktisch gemeinsam gepflegt und erzogen wird (die rechtliche Obsorge liegt bei der leiblichen Mutter).
Dieser Fall betrifft zwar Transgender-Menschen nicht direkt, man sollte aber nicht vergessen, dass im Zuge einer Personenstandsänderung immer wieder heikle familienrechtliche Probleme auftauchen können. So ist bekanntlich seit dem - ebenfalls auf dem Rechtsweg erstrittenen - Ende des Scheidungszwangs dies die einzige legale Situation, in der etwa ein (Trans-) Mann und ein (Bio-) Mann durch das Band der Ehe verbunden sein können (ebenso wie zwei Frauen). Daher sollten wir uns auch über jeden Schritt zur Liberalisierung des Familienrechts freuen!
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat schon im Vorfeld dieser Entscheidung die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare und ein LGBTI-freundlicheres Adoptionsrecht gefordert (Interview in "Der Standard", 18.2.2013). Die ÖVP lehnte dies vorerst ab, durch das EGMR-Urteil wird die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nun aber unter Zugzwang gesetzt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechten (EGMR) in Strasbourg/Strassburg, die oberste Instanz in Fragen der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), hat heute, wie im Vorfeld bereits allgemein erwartet, Österreich verurteilt, weil die österreichische Rechtsordnung keine Möglichkeit vorsieht, einer Frau in einer lesbischen Lebensgemeinschaft die Einzeladoption eines Kindes ihrer Partnerin zu ermöglichen, das im gemeinsamen Haushalt lebt und von beiden Frauen faktisch gemeinsam gepflegt und erzogen wird (die rechtliche Obsorge liegt bei der leiblichen Mutter).
Dieser Fall betrifft zwar Transgender-Menschen nicht direkt, man sollte aber nicht vergessen, dass im Zuge einer Personenstandsänderung immer wieder heikle familienrechtliche Probleme auftauchen können. So ist bekanntlich seit dem - ebenfalls auf dem Rechtsweg erstrittenen - Ende des Scheidungszwangs dies die einzige legale Situation, in der etwa ein (Trans-) Mann und ein (Bio-) Mann durch das Band der Ehe verbunden sein können (ebenso wie zwei Frauen). Daher sollten wir uns auch über jeden Schritt zur Liberalisierung des Familienrechts freuen!
Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hat schon im Vorfeld dieser Entscheidung die Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare und ein LGBTI-freundlicheres Adoptionsrecht gefordert (Interview in "Der Standard", 18.2.2013). Die ÖVP lehnte dies vorerst ab, durch das EGMR-Urteil wird die Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nun aber unter Zugzwang gesetzt.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -