Beitrag #9
03.03.2013, 00:11
Ich habe kein Problem damit, wenn die Kirche für ihre Mitglieder gewisse Dinge als verbindlich erklärt. Von mir aus kann die katholische Kirche durchaus festlegen, dass ihren Mitgliedern Scheidung, Homosexualität und was auich immer, verboten ist.
Auch andere vereine amchen in ihren Statuten gewisse Festlegungen, udn wer mit diesen Festlegugnen nicht einverstanden ist, der kann eben nicht Mitglied des betreffenden vereins sein.
Aber es ist absolut inakzeptabel. dass der Verein römisch katholische Kirche meint, dass seine Vereinsstatuten auch für jene Menschen zu gelten ahben, die diesem verein gar nicht angehören, nicht mehr angehören oder niemals angehört haben. Und es ist inakzeptabel, wenmn ein gewählter Repräsentant des sekulären Staates Aussagen trifft, die im Widerspruch zu den Menschenrechten und somit zur Verfassung des Staates stehen, deren Repräsentat er ist.
Ich kritisiere Josef PÜhringer nicht dafür, dass er katholisch ist, nicht dafür, dass er früher Religionslehrer war, sondern dafür, dass er als gewählter Landeshauptmann Aussagen tätigt, die im Widerspruch zur EMRK und zu einem Urteil des EGMR stehen.
Als LH hat er sich an die Verfassung zu halten , und in der Bundesverfassung von 1920/29 steht kein Wort davon, dass diese Republik katholisch oder sonstwie von einer Religion oder einem höheren Wesen hergeleitet wird. Unsere verfassung wird ausschließlich durch das Volk legitimiert.
Das apostolische Kaisertum ist heute ebenso obsolet wie die durch Verfassungsbruch dem österreichsichen Volk aufgezwungene "Ständestaatliche Verfassung" vom Mai 1934, die sich auf eine göttliche Legitimation berufen haben.
Und wenn Herr Pühringer ein Problem damit hat, dass unsere Bundesverfassung eben nicht auf katholische Werte abstellt, dann muss er eben zurücktreten und soll von mir aus wieder als katholischer Religionslehrer arbeiten.
Auch andere vereine amchen in ihren Statuten gewisse Festlegungen, udn wer mit diesen Festlegugnen nicht einverstanden ist, der kann eben nicht Mitglied des betreffenden vereins sein.
Aber es ist absolut inakzeptabel. dass der Verein römisch katholische Kirche meint, dass seine Vereinsstatuten auch für jene Menschen zu gelten ahben, die diesem verein gar nicht angehören, nicht mehr angehören oder niemals angehört haben. Und es ist inakzeptabel, wenmn ein gewählter Repräsentant des sekulären Staates Aussagen trifft, die im Widerspruch zu den Menschenrechten und somit zur Verfassung des Staates stehen, deren Repräsentat er ist.
Ich kritisiere Josef PÜhringer nicht dafür, dass er katholisch ist, nicht dafür, dass er früher Religionslehrer war, sondern dafür, dass er als gewählter Landeshauptmann Aussagen tätigt, die im Widerspruch zur EMRK und zu einem Urteil des EGMR stehen.
Als LH hat er sich an die Verfassung zu halten , und in der Bundesverfassung von 1920/29 steht kein Wort davon, dass diese Republik katholisch oder sonstwie von einer Religion oder einem höheren Wesen hergeleitet wird. Unsere verfassung wird ausschließlich durch das Volk legitimiert.
Das apostolische Kaisertum ist heute ebenso obsolet wie die durch Verfassungsbruch dem österreichsichen Volk aufgezwungene "Ständestaatliche Verfassung" vom Mai 1934, die sich auf eine göttliche Legitimation berufen haben.
Und wenn Herr Pühringer ein Problem damit hat, dass unsere Bundesverfassung eben nicht auf katholische Werte abstellt, dann muss er eben zurücktreten und soll von mir aus wieder als katholischer Religionslehrer arbeiten.