Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #14
Wahrscheinlich ist es nicht relevant, aber der deutsche Gesetzgeber hat für diesen Fall vorgesorgt und einen Unwirksamkeits-Paragraphen ins TSG geschrieben.
Hier mal der Auszug:
Zitat:§ 7 Unwirksamkeit. (1) Die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert worden sind, wird unwirksam, wenn

nach Ablauf von dreihundert Tagen nach der Rechtskraft der Entscheidung ein Kind des Antragstellers geboren wird, mit dem Tag der Geburt des Kindes, oder

bei einem nach Ablauf von dreihundert Tage nach der Rechtskraft der Entscheidung geborenen Kind die Abstammung von dem Antragsteller anerkannt oder gerichtlich festgestellt wird, mit dem Tag, an dem die Anerkennung wirksam oder die Feststellung rechtskräftig wird...

Tja, der Abschnitt bereitet mir ernsthafte Sorgen. Aber gut, das nur mein persönliches Problem, wenn der Gesetzgeber meint ich darf keine Kinder kriegen.

Worauf ich eigentlich hinaus wollte ist, daß österreichischen Behörden in so einem ungewöhnlichen Fall unter Umständen auch so argumentieren könnten. Das Argument "Eine Frau kann nicht als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen werden" ist schließlich nicht ganz einfach von der Hand zu weisen.

Aber ich hoffe mal das es in Österreich besser Lösungen dafür gibt, als in Deutschland.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte] - von Cappuccetto - 16.10.2013, 17:18
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - von Yuna - 28.03.2013, 13:48
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - von Yuna - 28.03.2013, 15:09
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau - von Eva_Tg - 29.03.2013, 01:18
RE: Kinderwunsch? - von Bonita - 05.09.2013, 10:45

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