Beitrag #21
29.03.2013, 14:38
(29.03.2013, 12:22)jasminchen schrieb: Im Grunde verstehe ich die Deutsche Regelung nicht. Wo ist der Unterschied, ob ein Kind bereits da ist, wenn man sein Geschlecht wechselt, oder wenn es erst gezeugt wird, wenn man schon im anderen Geschlecht lebt. Da müsste mal eine deutsche TS klagen.
Der Unterschied besteht darin, dass in der Geburtsurkunde von Kindern die schon vor der PÄ gezeugt wurden, der Männername des Vaters steht und auch stehen bleibt, wärend es darum geht ob bei einem nach der GA-OP gezeugten Kind der weibliche Name der Vater im Geburtenbuch, und somit in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragenn werden muss.