Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #26
(29.03.2013, 17:07)jasminchen schrieb: Warum sollten sich so perverse Menschen wie TS auch noch vermehren dürfen?
Glaubst du ernsthaft die Gesellschaft und auch der Gesetzgeber will unsereins. 1960 wurden Homosexuelle noch eingesperrt und TS war unbekannt.

Das war bis zurStrafrechtsreform unter Bruno Kreisky und Christian Broda in den 70er-Jahren noch so. Erst die kleine Strafrechtsreform in der Zeit der SPÖ-Minderheitsregierung vom Jahr 1971, sowie die große Strafrechtsreform, die wegen der Einführung der Fristenlösung nur mit den Stimmen der absoluten Mehrheit der SPÖ beschlossen wurde, und 1975 in Kraft trat, brachte unter Anderem eine Entkriminalisierung der Homosexualität zwischen Erwachsenen.

Mit TS begann man sich in Österreich erst 1981 zu befassen, was zum ersten TS-Erlass von 1983 führte. Also auch noch zur Zeit der SPÖ-Alleinregierung.

(29.03.2013, 17:07)jasminchen schrieb: Ich an deiner Stelle würde meine PÄ und VÄ machen. Wenn deine Freundin dann irgendwann das Kind auf magische weise empfängt würde ich in die Geburtsurkunde einfach meinen alten männlichen Namen eintragen lassen. Ich weiß schon in Deutschland ist immer alles Korrekt und meine Lösung ist eine österreichische, aber es wird funktionieren und dann sind die Papiere genauso wie bei jeder anderen TS, die ihr Kind vor der PÄ gezeugt hat.

Nun, das wird so wohl nicht gehen. Ich weiß nicht wie das in Deutschland wäre, aber vielleiucht kann ich bei der veranstaltung in Potsdam am 24. April ja eine diesbezügliche Frage an die VertreterInnen der Bundestagsparteien stellen, aber in Österreich wäre das eine "falsche Beurkundung durch das Amt" da dieser Name im Zusammenhhang mit der Person des biologischen Vaters ja nicht mehr rechtsgültig ist. Der Standesbamte der das tät, würde sich selbst strafbar machen.

Ich erinnere mich noch gut an das Theater udn den Eiertanz, als ich nach der PÄ eine neue Heiratsurkunde wollte, und es keine Formulare gab, auf denen "Frau" und "Frau" vorgedruckt war. Man konnte mir damals keine Heiratsurkunde ausstellen, um sich als ausstellende Behörde nicht strafbar zu machen.
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