Beitrag #27
29.03.2013, 20:42
(29.03.2013, 14:29)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Ein Versuch irgendeienr Behörde in so einem FAll sich auf das TSG zu berufen und die VÄ,bzw. PÄ rückgängig zu machen, würde im Klagsfall wohl nur zu einer weiteren Aufhebung eines Teils des TSG durch das BVerfG in Karlstruhe führen. [hier auch]
Das denke ich auch.
Das alte Dilemma des in Deutschland schon sehr früh rigoros verrechtlichten Status der Transsexualität. Damit gab es zwar einerseits schon sehr früh einen Anspruch auf PÄ (der in anderen Ländern, darunter Österreich, erst mühsam gerichtlich erstritten werden musste), dafür sind andererseits auch alle in einem heute unzumutbar engen Korsett mit einigen haarsträubenden Rechtsfolgen gefangen, das jetzt ebenfalls, Stück für Stück, mit Hilfe der Gerichte aufgebrochen werden muss. Bzw. man muss darauf warten, dass sich im deutschen Bundestag eine Mehrheit für eine gründliche Reform und Liberalisierung des TSG findet.
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