Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #28
Zitat:Nun, das wird so wohl nicht gehen. Ich weiß nicht wie das in Deutschland wäre, aber vielleiucht kann ich bei der veranstaltung in Potsdam am 24. April ja eine diesbezügliche Frage an die VertreterInnen der Bundestagsparteien stellen, aber in Österreich wäre das eine "falsche Beurkundung durch das Amt" da dieser Name im Zusammenhhang mit der Person des biologischen Vaters ja nicht mehr rechtsgültig ist. Der Standesbamte der das tät, würde sich selbst strafbar machen.
Also welcher Name nun behördlich richtig oder falsch ist, dürfte für mich nur das kleinere Problem sein. Das größere Problem ist doch, sofern ich den Gesetzestext richtig verstehe, sobald ich nach der PÄ/VÄ ein Kind zeuge, wird die VÄ/PÄ automatisch unwirksam.
Das heißt, wenn auf dem Standesamt beim Erstellen der Geburtsurkunde gefragt wird, wer der Vater des Kindes ist und ich mich melde, dann wird sicherlich erstmal doof geguckt. Da meine VÄ/PÄ aber nunmal beim Standesamt dokumentiert ist, wird man einsehen, dass ich wirklich der Vater bin, dann wird man aber so handeln müssen wie es im Gesetz steht: Die VÄ/PÄ wird rückgängig gemacht, bei Vater wird mein ursprünglicher, männlicher Vorname eingetragen und alle Dokumente mit meinem weiblichen Vornamen werden ungültig und vor dem Gesetz bin ich dann sofort wieder ein Mann mit einem männlichen Vornamen.
Denn, daß ist doch die Logik, die diesem Gesetz zu Grunde liegt, mit der Zeugung eines Kindes habe ich dann zweifelsfrei bewiesen, daß ich nicht transsexuell bin, also habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf einen weiblichen Vornamen zu führen und als Frau anerkannt zu werden.
Und so wie sich der Gesetzestext ließt, wird das in jedem Fall passieren, ob mit oder ohne GAOP spielt da wohl keine Rolle. Vor dem Gesetz ist man dann eben ein Mann ohne Hoden und Penis.
Wie gesagt dieses Gesetz ist 30 Jahre alt und fußt auf völlig irrwitzigen Annahmen im Bezug auf Transsexuallität und hat die modernen Möglichkeiten der Reproduktionstechnik niemals berücksichtigt.

Ich möchte eine Familie gründen, so wie jeder andere Mensch in Deutschland auch. Ohne einen jahrelangen Rechtsstreit mit Ämtern und Behörden führen zu müssen, nur weil mir aus der Geburt eines Kindes derart nachteilige Folgen entstehen.

Wie soll das überhaupt alles gehen? Wenn ich in 6 Monaten (oder auch ein paar Monate später) meine VÄ/PÄ durch habe und meine Freundin und ich dann in 2 oder 3 Jahren finden, daß es an der Zeit ist Kinder zu kriegen und wir dann ein Kind in die Welt setzen und ich vor dem Gesetz wieder zum Mann werde, wie soll das gehen? Ich habe mir dann ein Leben als Frau aufgebaut, ich kann nicht wieder zurück. Das Gesetz zwingt mich dann etwas zu sein, was ich nicht bin.

@Tanja: Mehrheit? Im Bundestag? Keine der dort vertretenen Parteien interessiert wirklich sich für das TSG oder für die vom Verfassungsgericht empfohlene Reform. Wie gesagt, es sind ja nur ein paar Tausend Leute betroffen, für so wenige Wählerstimmen lohnt sich die Arbeit nicht. Die Grünen leisten ein paar Lippenbekentnisse zur Überarbeitung, aber das war es auch schon. Die Piraten an sich sind für eine Selbstbestimmung der Geschlechtsidenität, aber a) sind sie nicht im Bundestag und b) sind sie blutige Anfänger, niemand würde ernsthaft eine Mehrheit mit denen bilden, um irgendwas zu reformieren.
Nein, auf eine politische Lösung in naher oder mittelnaher Zukunft brauchen wir nicht warten.
Und ich denke ähnliches wird Angelika auch erfahren, sollte sie in Postdam nachfragen.
Zu viel Wahrheit wird nicht erkannt; Zu viel Tod am Wegesrand.
Erst auf den zweiten Blick; Erkennst du was dahinter steckt.
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