Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #34
(29.03.2013, 11:30)iris_evenstar schrieb: [hier gekürzt] Die Situation in Deutschland hat mich aber auch stutzig gemacht! Kann es mir in Österreich sicher nicht passieren, dass mir meine Personenstandsänderung und mein weiblicher Name aberkannt werden?

Kann ich mir nicht ernsthaft vorstellen.

Im Gegensatz zu Deutschland (dort betreffend die Vornamensänderung, die sogenannte "kleine Lösung"; bei der PÄ sieht das TSG nichts Derartiges vor, da vorher nach seiner Logik ja eine Kastration erfolgen muss - mit einer In-vitro-Fertilisation hat man 1980 wohl noch nicht gerechnet) sieht das (geschriebene) österreichische Recht für diesen Fall überhaupt keine Rechtsfolgen vor.

Sollte eine Personenstandsbehörde trotzdem auf so eine Idee kommen, müsste sie den Beweis führen, dass sich durch die Zeugung eines Kindes im Reagenzglas (!) das Geschlecht der Transfrau neuerlich geändert hat (bzw. die beurkundete Änderung unrichtig geworden ist). Das hieße aber einen Rückfall in einen rein biologisch-genetischen Geschlechtsbegriff vollziehen, von dem die Höchstgerichte schon wiederholt im Zusammenhang sinngemäß gesagt haben, dass er nicht dem Gesetz entspricht. Ohne Anerkennung des Vorrangs des sozialen Geschlechtsbegriffes vor dem genetisch-biologischen ("Gender" statt "Sex") hätte man mit dem Personenstandsändern ja gar nicht anfangen dürfen!
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