Kinderwunsch? [rechtliche Aspekte]
RE: Kinderwunsch Transfrau + Cisfrau
Beitrag #37
(29.03.2013, 18:02)Angelika schrieb: [hier gekürzt] All diese Dinge sind nicht geklärt, da die entsprechenden gesetze teilweise so alt sind, dass es zum Zeitpunkt des Erlasses dieser weder GA-OP noch künstliche Befruchtung gegeben hat. Das ABGB z. B. stammt in seinen Grundzügen ausdem Jahr 1811 und ist am 1. Jänner 1812 in Kraft getreten (JGS Nr. 946/1811)

Ich bin ganz sicher, dass die sozialdemokratischen Abgeordneten vom Klubobmann mit Peitsche und Würgeeisen dazu gezwungen werden mussten, dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 15/2013 zuzustimmen!

Aus selbigem stammt nämlich der aktuell geltende vollständige Wortlaut des § 144 des ABGB Big Grin (überhaupt wurden alle §§ von 137 bis 204 des ABGB - und noch einiges mehr - damit neu erlassen).

Der Gesetzesantrag war einen Regierungsvorlage (Made by BMJ, damit aus der ÖVP-Ecke), also hätte ihn die Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek sogar blockieren können. Was einfach nicht geschehen ist, da die Bedachtnahme auf die Spezialinteressen von Trans-Menschen (aber auch von Lesben und Schwulen, die ja der in diesem Gesetz festgeschriebene Begriff der Vater-Mutter-Kind-Familie genauso betrifft) auch für die SPÖ kein Thema ist. Jedenfalls keines, für das man sich in die Bresche wirft.
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