Beitrag #65
15.05.2013, 12:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2013, 12:07 von Bonita.)
(15.05.2013, 11:55)iris_evenstar schrieb: ...http://diepresse.com/home/politik/eu/626...-ganzen-EU schrieb:Freie Arztwahl in der ganzen EU
18.01.2011 | 18:49 | (Die Presse)
Das EU-Parlament will Patienten die grenzüberschreitende Behandlung samt entsprechendem Kostenersatz ermöglichen. Die Europäer sollen so leichter als bisher im Ausland zum Arzt gehen können.
Strassburg/Wien/Go/C.d. Die Europäer werden künftig leichter als bisher im Ausland zum Arzt gehen können und die Kosten für solche Behandlungen einfacher erstattet bekommen. Am Mittwoch beschließt das Europaparlament eine Richtlinie zu grenzüberschreitenden Patientenrechten. Kern dieses EU-Gesetzes ist, dass man als Patient die Kosten einer ärztlichen Behandlung im Ausland von der eigenen Krankenkasse im selben Ausmaß erstattet bekommt, wie sie das im Inland tut. Damit die grenzenlose Arztwahl in der EU nicht daran scheitert, dass man sich die Vorauszahlung der Kosten nicht leisten kann, wird es die Möglichkeit geben, dass die Krankenkassen den Patienten einen Vorschuss leisten.
Allerdings muss man vorab von der Kasse eine Genehmigung einholen, will man die Behandlungskosten ersetzt bekommen. „Ich glaube nicht, dass das einen großen Patiententourismus auslösen wird“, sagte die österreichische Sozialdemokratin Karin Kadenbach am Dienstag in Straßburg. Zudem können die Mitgliedstaaten Behandlungsarten ausklammern, wenn sie befürchten, dass der Zustrom ausländischer Patienten die eigene Gesundheitsversorgung gefährdet. Ein Problem ist auch die unterschiedliche Zahlungsmoral. „Die Tiroler Krankenkassen haben zum Beispiel rund 40 Millionen Euro Außenstände gegenüber Italien“, sagte die Grüne Eva Lichtenberger.
Was nicht der einzige Grund dafür ist, dass das österreichische Gesundheitsministerium skeptisch ist. Prinzipiell findet man eine Ausweitung der Patientenrechte zwar positiv. Doch seien die Vorgaben mittlerweile so verwaschen, dass es in der Praxis ohnehin nicht dazu kommen werde.
Organtransplantationen ausgenommen
So sind vom „Medizintourismus“ Organtransplantationen und Langzeitpflege prinzipiell ausgenommen. Dazu kommen Einschränkungen, die das jeweilige Land aufgrund seiner Versorgungsstruktur beschließen kann. Und da sind nicht nur Engpässe in der Versorgung der eigenen Bevölkerung entscheidend. Man kann auch die Behandlung von Krankheiten ausschließen, für die man spezielle Experten braucht, deren Ausbildung und Beschäftigung teuer ist. Es ist also fraglich, ob der EU-Rat nach dem Beschluss des EU-Parlaments für erweiterte Patientenrechte stimmen wird. Einigt man sich doch, dann gibt es eine relativ lange Umsetzungsfrist von 30 Monaten.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2011)
Weiß jemand mehr hierzu, und vor allem wie relevant das Ganze für uns ist?
Die Frage ist, ob diese Verordnung - mal eine "gute" - beschlossen wurde respektive umgesetzt wird. Der Presse-Artikel ist "erst" rund 27 Monate alt...
Würde es so sein, wäre es wohl (etwas) leichter, von seiner Ö-Kasse eine GaOP in zB Deutschland erstattet bekommen - vorher mit der Kasse "streiten" müsst' man wohl dennoch...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends