Beitrag #5
23.05.2013, 13:49
(23.05.2013, 13:10)iris_evenstar schrieb:So ist es leichter verständlich. AUfjedenfall habe ich ja mit meinem Post gemeint, wenn sie ein Gutachten + PÄ hat, dann darf einen Namen wählen, der ihr gefällt. Auf die anderen Fällen ohne Transidentität bin ich eigentlich nicht eingegangen bis auf die Bemerkung, dass es eben ca 500€ kostet.(23.05.2013, 12:51)Yuna schrieb: Natürlich steht es dir dann frei, welchen Namen du wählst. Das mit der Liste der geschclechtsneutralen Vornamen stimmt nicht (mehr).
Doch, das stimmt noch genauso, wie ich es geschrieben habe: Entweder
- Personenstandsänderung + Name, der dem Identitätsgeschlecht entspricht oder
- geschlechtsneutraler Name (ohne Personenstandsänderung).
Denn im § 3.1.7 des Namensänderungsgesetzes steht: "Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn [...] der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht". D.h. ohne Personenstandsänderung wird nur ein geschlechtsneutraler Name als neuer Vorname akzeptiert.
Aufjedenfall so wie du das jetzt gepostet hast stimmts und ist klar verständlich