Frage Antrag Vornamen-Änderung
Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #1
Hallo User_innen!

Ich möchte gerne in Wien die Änderung meines Vornamens beantragen und zwar kommen in meinem Falle (abgesehen von einem Wunschnamenantrag) "nur" folgende Möglichkeit in Frage.
"Die_der Antragsteller_in kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Vornamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht bzw. seinen_ihren sozialen Beziehungen...."
Habt ihr mit dem einen oder anderen SChreiben Erfahrung? Welche "Begründung und welche Nachweise" habt ihr verwendet?
Was hat denn bei Euch geklappt/nicht geklappt? Habt ihr vielleicht Empfehlungen für ein Vorgehen bei der Behörde?


Ich danke Euch!

LG
L.
Zitat

RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #2
Du kannst nur dann einen Vornamen deines Identitätsgeschlechts annehmen, wenn vorher eine Personenstandsänderung durchgeführt wurde. Für diese brauchst du ein psychiatrisches Gutachten, das die Diagnose "Transidentität" beinhaltet, bescheinigt, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht, das sich voraussichtlich nicht mehr ändern wird, sowie dass sich dein äußeres Erscheinungsbild deutlich dem Identitätsgeschlecht angenähert hat.

Ansonsten kannst du nur einen "geschlechtsneutralen" Vornamen (siehe hier für eine Liste: http://www.transx.at/Pub/Recht_Namensliste.php ) annehmen. Für einen solchen kannst du als Gründe anführen, dass der bisherige "lächerlich oder anstößig" wirkt, sowie den Grund, den du ohnehin schon erwähnt hast (unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in sozialen Beziehungen).

Siehe auch hier: http://www.transx.at/Pub/Recht_Vornamen.php
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Zitat

RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #3
Du kannst hier in ÖSterreich deinen Namen unter folgenden BEdingungen ändern:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/...20000.html

Das kostet in der Regel ca 500€

Wenn du aber ein Gutachten bzgl Transsexualität besitzt, ist diese Namensänderung kostenlos. Um den Namen zu ändern, musst du erstmal eine Personenstandsänderung beim MAgistrat deines Geburtsortes einreichen (Frau zu Mann oder Mann zu Frau).
Mit dieser Bestätigung kannst du deinen Vornamen dann beim zuständigen Amt deines Wohnortes ändern lassen.

Natürlich steht es dir dann frei, welchen Namen du wählst. Das mit der Liste der geschclechtsneutralen Vornamen stimmt nicht (mehr).
Zitat

RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #4
(23.05.2013, 12:51)Yuna schrieb: Natürlich steht es dir dann frei, welchen Namen du wählst. Das mit der Liste der geschclechtsneutralen Vornamen stimmt nicht (mehr).

Doch, das stimmt noch genauso, wie ich es geschrieben habe: Entweder

- Personenstandsänderung + Name, der dem Identitätsgeschlecht entspricht oder
- geschlechtsneutraler Name (ohne Personenstandsänderung).

Denn im § 3.1.7 des Namensänderungsgesetzes steht: "Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn [...] der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht". D.h. ohne Personenstandsänderung wird nur ein geschlechtsneutraler Name als neuer Vorname akzeptiert.
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RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #5
(23.05.2013, 13:10)iris_evenstar schrieb:
(23.05.2013, 12:51)Yuna schrieb: Natürlich steht es dir dann frei, welchen Namen du wählst. Das mit der Liste der geschclechtsneutralen Vornamen stimmt nicht (mehr).

Doch, das stimmt noch genauso, wie ich es geschrieben habe: Entweder

- Personenstandsänderung + Name, der dem Identitätsgeschlecht entspricht oder
- geschlechtsneutraler Name (ohne Personenstandsänderung).

Denn im § 3.1.7 des Namensänderungsgesetzes steht: "Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn [...] der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht". D.h. ohne Personenstandsänderung wird nur ein geschlechtsneutraler Name als neuer Vorname akzeptiert.
So ist es leichter verständlich. AUfjedenfall habe ich ja mit meinem Post gemeint, wenn sie ein Gutachten + PÄ hat, dann darf einen Namen wählen, der ihr gefällt. Auf die anderen Fällen ohne Transidentität bin ich eigentlich nicht eingegangen bis auf die Bemerkung, dass es eben ca 500€ kostet.

Aufjedenfall so wie du das jetzt gepostet hast stimmts und ist klar verständlich Smile
Zitat

RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #6
(23.05.2013, 11:22)Lian schrieb: [hier gekürzt] Habt ihr vielleicht Empfehlungen für ein Vorgehen bei der Behörde?

In Wien sollte das insgesamt kein größeres Problem sein.
  1. Unbedingt alles vermeiden, was bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MA 35 den Eindruck erwecken könnte, dass irgendwelche Macheloikes geplant sind (Versteckspiel mit der Polizei oder mit Gläubigern, Identitätsdiebstahl u.dgl.m.). Das wären nämlich potenzielle Verweigerungsgründe nach § 3 Abs. 1 NÄG.
  2. Wenn man die Kosten für einen Wunschnamen (§ 2 Abs. 1 Z 11 NÄG) tragen kann und will, reichen "sonstige" Gründe (z.B. "mein alter Vorname gefällt mir nicht mehr").
  3. Wenn man einen speziellen, sachlich einschlägigen Grund vorbringen möchte (Gebührenbefreiung, § 6 NÄG), gilt aus meiner Sicht die Regel: immer den, der am einfachsten zu beweisen ist. Hat man ein Gutachten o.ä. über seine Transsexualität, kann man es ruhig vorlegen. Besteht man aber ohne Gutachten darauf, TS als Begründung zu nehmen, löst man im schlimmsten Fall ein kompliziertes und teures (und hier überflüssiges, es geht ja nicht um die PÄ!) Beweisverfahren aus. Im Grunde reicht hier das Vorbringen, im Alltag als Frau zu leben und zwecks Vermeidung unzumutbarer sozialer Diskriminierungen (§ 2 Abs. 1 Z 10 NÄG) einen geschlechtsneutralen Vornamen zu brauchen. Dieses Vorbringen muss nicht bewiesen sondern nur bescheinigt (= glaubhaft gemacht) werden.
Derzeit gibt es ohne PÄ nur Anspruch auf einen geschlechtsneutralen Vornamen (--> Liste), sonst kann der Antrag gemäß § 3 Abs.1 Z 7 NÄG nicht bewilligt werden.

Link: Namensänderungsgesetz (NÄG), geltende Fassung
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RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #7
Für einen Geschlechtsneutralen namen kannst du auch folgende Begründung der Benachteiligung durch den Namen angeben und mit folgende Nachweise beantragen.

Nachweis z.B.:
* Ein paar Absagen auf Bewerbungen für einen Job
* Eine Bestätigung des Dienstgebers, dass Du mit einem anderen Namen besser einsetzbar bist
* Eine Bestätigung des AMS oder eines Coaching-Unternehmens, dass ein geschlechtsneutraler Vorname Deine Chancen am Arbeitsmarkt verbessern würde
* ZeugInnenenaussagen aus dem sozialen Umfeld, die soziale Nachteile durch den unpassenden Vornamen belegen.
Hier könnte eine kreative Signatur stehen  Eyelashes

Zitat

RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #8
Hallo,

hier die EXAKTE information für Wien, Stand Mai 2013.

Es gibt den geschlechtsneutralen vornamen und den geschlechtsspezifischen. bei tg personen auf dem weg empfiehlt sich gleich den geschlechtsspezifischen zu nehmen, da er weniger aufwand ist.

geschlechtsspezifischer vorname
ist nur nach der personenstandsänderung möglich, kann aber in einem aufwaschen gemeinsam mit derselben eingereicht werden.
in wien geht man dazu zum standesamt des geburtsbezirkes/MA 35, macht einen antrag auf personenstandsänderung, sowie einen antrag auf namensänderung wegen nicht geschlchtspassendem vornamen.
zur begründung der personenstandsänderung reicht eine sachverständigenstellungnahme, gutachten ist nicht nötig (das macht das ganze viel günstiger).
als sachverständige kommen psychologen, psychotherapeuten oder kliscnihe psychologen in frage. natürlich kann man auch ein gutachten nehmen, wenn man eines hat.

in der stellungnahme muss aufgeführt sein

* diagnose transsexualität
* dass massnahmen zur nagleichung des äusseren erscheinungsbldes getätigt wurden
* das sich an der geschlechtsidentität in zukunft mit hoher wahrscheinlichkeit nichts ändern wird

geschlechtsneutraler vorname
ist vollkommen gratis, noch nicht mal die antragsgebühr ist zu bezahlen
zu begründen mit transsexualität, nachweis kann man selbst basteln, dieser muss nicht von einem sachverständigen sein

wenns brösln mit einem amt gibt hilft die transgenderbeauftragte des 15. wiener gemeindebezirks, angelika gerne weiter angelika.frasl@trans-austria.org

lg
Zitat

RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #9
Das schlimmste ist nur, dass die Bearbeitung mehr oder weniger lange dauert. Der Rest ist kein Problem Smile
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RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #10
(27.05.2013, 15:24)mariaadmin schrieb: [hier gekürzt]
geschlechtsspezifischer vorname
ist nur nach der personenstandsänderung möglich, kann aber in einem aufwaschen gemeinsam mit derselben eingereicht werden.
in wien geht man dazu zum standesamt des geburtsbezirkes/MA 35, macht einen antrag auf personenstandsänderung, sowie einen antrag auf namensänderung wegen nicht geschlchtspassendem vornamen. [hier auch gekürzt]


Ergänzung: bei einer Nur-Namensänderung (ohne Personenstandsänderung) wird man sich wohl am besten direkt an das zentrale Referat Namensänderung der Magistratsabteilung 35 (= Standesamt Wien) in 1200 Wien, Brigittaplatz 10, wenden.

Link: MA 35 - Referat Namensänderung
Website: Standesamt Wien - MA 35
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