Beitrag #6
03.06.2013, 19:43
(03.06.2013, 15:20)jasminchen schrieb: Ein Kommentar fordert dein Eintrag komplett zu streichen.
Mal eine Frage an die Juristin:
- Warum ist der eigentlich drauf?
- Was ist für die Behörden so wichtig zu wissen ob das ein Manderl oder ein Weiberl ist?
- Wie will das denn die Behörde in einem fremden Land überprüfen?
- Das stärkste Argument für eine Beibehaltung der staatlichen Erfassung des Geschlechts ist derzeit wohl noch die Tatsache, dass in dem meisten Ländern Rechtsfolgen, z.B. im Ehe- und Partnerschaftsrecht, daran knüpfen (Zulassung zur Eheschließung nur für heterosexuelle Paare, etc.).
- Dann gibt es die (sicherheits-) polizeiliche Seite der Sache, den Wunsch der Bürokratie nach einer möglichst genauen, verwechslungssicheren Beschreibung eines Menschen. Hier bei den beiden biologischen Grund- und genetischen Kariotypen anzusetzen, entbehrt nicht ganz der Logik. Gegen ein verpflichtendes DNA-Fingerprinting (etwa zu 99,99 % sichere Identifizierung möglich, Verwechslung nur bei eineiigen Zwillingen möglich) für alle bestehen ja noch viel mehr Bedenken, denke ich!
- Wenn eine Behörde da Zweifel hat, könnte sie eine Leibesvisitation veranlassen. Kommt halt drauf an, wo der Schauplatz ist.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -