Annahme: B2C (gewerblicher Verkäufer an Endverbraucher) und nicht B2B (gewerblicher Verkäufer an gewerblichen Kunden): Ich würde nach Österreichischem Handelsrecht verfahren, dem Händler eine angemessene Nachfrist (von 14 Tagen) setzen und nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag (wegen Nichterfüllung) zurücktreten und ihm auch gleich schriftlich mitteilen, dass du keinerlei Kosten aus dieser Stornierung akzeptierst und du für den Problemfall bereits über die Deckungszusagte deiner Rechtsschutzversicherung verfügst. Sohin ist das sicher kein Thema und die Geschichte wird in deinem Sinne erledigt. Solltest du dem Händler bereits eine Nachfrist gesetzt haben, kannst du nach Ablauf dieser Frist vom Kaufvertrag zurücktreten, ohne dass dir daraus Kosten erwachsen dürfen. Wichtig ist, dass du die Setzung der Nachfrist im Problemfall nachweisen kannst (zB durch Einschreiben oder eine Faxbestätigung).
Die schwierigste Turnübung ist der Sprung über den eigenen Schatten...
(Dieter Chmelar, Backstage nach den BigBrotherAwards 2012)
(Dieter Chmelar, Backstage nach den BigBrotherAwards 2012)