Beitrag #19
26.08.2013, 19:53
(26.08.2013, 15:24)Yuna schrieb: [hier gekürzt] Es geht doch viel mehr darum, dass er in seiner Haft eine Geschlechtsumwandlung machen will, was nach derzeitigem Recht aber nicht erlaubt ist, da er/sie nur ein Mindestmaß an Medikation zusteht.
Und genau DAS gehört geändert.
Allerdings auch mit einem psychologischem Gutachten, wie es hier offiziell in Österreich ist.
Weil sonst könnte ja jeder Häftling kommen und eine Geschlechtsumwandlung machen. [hier auch]
Letzteres klingt fast wie eine alte, klischeehafte "Urangst", die etwa Bestrebungen nach Erleichterung der Personenstandsänderung immer wieder (und sei's auch nur zwischen den Zeilen!) entgegengehalten wird: die Vorstellung, ein Straftäter könnte sich dadurch, dass er "zur Frau wird" dem Zugriff der Behörden entziehen.
Das ist natürlich bei näherer Betrachtung unbegründet. Eine PÄ ändert nichts an der Identität der Person. Strafregistereintrag oder sonstige polizeiliche Vormerkungen sollten erhalten bleiben, und eine rechtskräftige Strafe muss natürlich verbüßt werden, nur halt in einer anderen Justizanstalt (oder Abteilung einer solchen). Ich bin sicher, dass sich kein Mensch so etwas antun würde, wenn er nicht gute Gründe hat!
Die geschlechtsangleichende Behandlung eines Strafgefangenen, der als "Mann" eingecheckt hat, stellt in einer Justizanstalt für Männer allerdings wahrscheinlich ein größeres soziales und damit auch administratives Problem dar, das sollte man zumindest nicht übersehen. In Amerika wie in Österreich. Darum wäre es ja so wichtig, eine PÄ schnell und unbürokratisch durchführen zu können. In einem Frauengefängnis dürfte das alles leichter gehen.
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