Beitrag #92
06.10.2013, 22:18
(06.10.2013, 20:46)Sveta schrieb: Also theoretisch sollte es möglich sein das am Wohnort zu machen. Die nehmen das auf und leiten es dann weiter zur zuständigen Behörde, wo es dann bearbeitet wird.
Zumindest klappt das bei mir so (Bundeslandübergreifend).
Das stimmt. Diese Bestimmung (§ 6 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG) ist aber dann relevant, wenn man die zuständige Behörde nicht kennt oder sich irrtümlich an die falsche Behörde wendet.
Für Mia ist aber klar, dass für die PÄ das Standesamt Bad Aussee zuständig ist. Es geht, soweit ich das überblicke, um die Frage, ob sie dort persönlich erscheinen muss. Sicher nicht zur Antragstellung, aber vielleicht zu Beweiszwecken während des Ermittlungsverfahrens.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -