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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Also theoretisch sollte es möglich sein das am Wohnort zu machen. Die nehmen das auf und leiten es dann weiter zur zuständigen Behörde, wo es dann bearbeitet wird.
Zumindest klappt das bei mir so (Bundeslandübergreifend).
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
(06.10.2013, 20:46)Sveta schrieb: Also theoretisch sollte es möglich sein das am Wohnort zu machen. Die nehmen das auf und leiten es dann weiter zur zuständigen Behörde, wo es dann bearbeitet wird.
Zumindest klappt das bei mir so (Bundeslandübergreifend).
Das stimmt. Diese Bestimmung (§ 6 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 - AVG) ist aber dann relevant, wenn man die zuständige Behörde nicht kennt oder sich irrtümlich an die falsche Behörde wendet.
Für Mia ist aber klar, dass für die PÄ das Standesamt Bad Aussee zuständig ist. Es geht, soweit ich das überblicke, um die Frage, ob sie dort persönlich erscheinen muss. Sicher nicht zur Antragstellung, aber vielleicht zu Beweiszwecken während des Ermittlungsverfahrens.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Also ich kann natürlich nur berichten wie es bei mir ist.
Ich hatte dazu eine Anfrage an das Standesamt der Stadt Schwaz gestellt und hier zusammengefasst folgende Aussage ( nach mehreren Anläufen
) erhalten:
Zuständig für die Personenstandsänderung ist die Stadt Schwaz (Hier bin ich geboren und hier liegt das Geburtenbuch auf).
Zuständig für die Namensänderung ist dann die Bezirksverwaltungsbehörde (BH-Schwaz).
Meinen Antrag kann ich bei meinem Wohnsitzstandesamt in Oberösterreich stellen. Beizulegen habe ich in meinem Fall (Anforderung der Stadt Schwaz) eine Stellungnahme des Hormonbehandelnden Arztes, Gutachten interessieren in Schwaz nicht.
Personenstandsänderung sowie Namensänderung werden gleichzeitig beantragt.
Von daher muss ich also nicht pers. in Tirol erscheinen, sondern nur alles bei mir zu Hause einreichen.
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