PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
RE: PÄ /VÄ - internationale Zuständigkeitsabgrenzung
Beitrag #8
(30.10.2013, 13:45)Tanya15 schrieb: Geburtsort: In Deutschland Landstuhl
Staatsbürgerschaft(en): Österreich (von der Mutter aus )
Wohnort: Deutschland Rheinland Pfalz (Südwest Pfalz )
letzter Wohnort in Österreich: Keinen
Alter: 15

Geburt in Deutschland, das heißt, die dabei erfolgte Eintragung des Geburtsgeschlechts war nicht zwingend ein österreichischer Personenstandsfall.

Also lautet die nächste Frage: Ist die Geburt in Österreich (auf Antrag gemäß § 2 Abs. 2 Z 1 des [alten] PStG) in das Geburtenbuch/Personenstandsregister eingetragen worden und wo?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat



Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu: