(03.01.2014, 05:30)Bonita schrieb: Ich stimme Dir hierbei
Aber Apotheken haben - so (persönlich) erlaubt - maximal 2 Stunden Zugriff, und dann auch nur auf die Medikamentenliste "e-Medikation" samt jeweiliger Dosis...
Danke fürs verbessern.
Hab ich tatsächlich überlesen.
Dennoch auch das find ich schon bedenklich.
Gehst in die Apotheke willst banales Aspirin überspitzt formuliert und die sehen dann Androcur + Estrofem + Finasterid + xyz (um ne standardmedikation zu nehmen). Dreimal darf man raten ob sich ein Apotheker die Diagnose ausrechnen kann mit erfolgtem Zwangsouting.
Zum anderen Punkt:
Wenn wir ehrlich sind wirds keiner machen. Also jedem Arzt bzw GDA spezifische rechte einzuräumen und die Zeitrechte einschränken.
Vor allem das man dafür ne Bürgerkarte braucht usw ist ja schon den allermeisten zu nervig.
lg