Beitrag #43
30.01.2014, 13:32
(30.01.2014, 11:59)Bonita schrieb: [hier gekürzt]
Allerdings ist ein großer Unterschied zwischen "dummen" Dash-Cams, die nur Bilder aufzeichnen oder sonstigen Erfindungen, die ein Auto in ein mobiles Wohnzimmer trans-äh-formieren... und "unsichtbaren" Geräten, die ein Auto samt seinem Besitzer (oder Fahrer) im Sekundentakt (wann wo wie) überwachen und die daraus gesammelten Daten abspeichert respektive an irgend ein Unternehmen weiterleitet... was so nicht sein dürfte, nicht mal gesetzlich erlaubt, aktuell, oder?!
Grundsätzlich ist der Unterschied nur ein scheinbarer. Daten müssen immer interpretiert und an einen Menschen kommuniziert werden, um das Zeug zu haben, einen Eingriff in die Privatsphäre zu bilden.
Auch die Daten, die etwa ein Navigationssystem über die/die User/in sammelt sind in Rohform nur eine Folge von Zahlen (Geo-Koordinaten, Zeitpunkte und IP-Adressen), ebenso wie gespeicherte Bilder einer digitalen Kamera nur eine grafische Matrix bilden. Jagt man aber diese Pixel durch ein entsprechendes Bildanalyseprogramm, so kann dieses in der Lage sein, a) aus der Punkteverteilung den Schluss zu ziehen, dass diese und jene Massierung von Punkten dem Abbild eines menschlichen Wesens entspricht, b) in der Pixelmasse nach biometrischen Merkmalen zu suchen, die eine Identifizierung der Person ermöglichen, und c) aus den Bewegungen einer solcherart markierten Punktemasse Schlüsse auf das Verhalten zu ziehen (Orientierung, psychische Verfassung, Absichten) und die Aufmerksamkeit etwa sicherheitspolizeilicher Organe auf diesen Menschen zu lenken.
Die Schlüsse, die sich aus den Daten einer Navi-Software im Abgleich mit Geo-Daten ergeben (wohin gefahren, wo stehen geblieben, wie schnell gefahren, was eingekauft, wo und was gegessen, vor Radarfallen gebremst oder weiter Gas gegeben?), sind im Vergleich nur viel einfacher und schon viel leichter automatisiert zu machen, ohne dass es zu gefährlichen oder peinlichen Fehlschlüssen kommt.
Bei Videoüberwachung wird erst daran gearbeitet. Noch ist entsprechende Software meiner Einschätzung nach selbst für Spezialanwendungen, wie eben sicherheitspolizeiliche Systeme, nur bedingt brauchbar. Obwohl man in den Medien gelegentlich anderes liest.
Die Begeisterung für Dash-Cams unter Autofahrern wird deutlich nachlassen, wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Unfall mit Personenschaden routinemäßig die Bilddaten sicherstellen lässt, um sie als Beweismittel auch gegen die/den Lenker/in verwenden zu können. Da kann man feine und klare Schlüsse daraus ziehen, z.B. ob auf eine rote Ampel rechtzeitig reagiert worden ist. Dann wird schlagartig klar werden, dass man nicht nur andere sondern auch sich selbst überwacht hat. Und dann wird gleich das Geschrei losgehen von wegen "He, und was is mit meinem Datenschutz?"
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -