Beitrag #21
07.02.2014, 21:42
(07.02.2014, 20:02)Bonita schrieb:(07.02.2014, 19:50)Mike-Tanja schrieb: ... Ja, eh, aber ich habe mich auf ihre allgemeine Klage über "die Ärzte" bezogen, die jugendlichen Transsexuellen keine HRT ermöglichen würden:
...
Ach so, sorry
Aber stimmt, da haben nur wenige sehr junge Betroffene Glück, wenn sie es 1. schon sehr früh (Kindheit) zeigen bzw wissen und 2. entsprechend eingestellte Eltern haben; Da können die Ärzte selbst gar nicht so viel dafür, denn es gibt welche, zumindest da und dort in jenem und anderem EU-Staat, wo man auch als sehr junge TS-Betroffene "Hormon"-Unterstützung bekommt (nach entsprechend "abgesicherter" Diagnose)...
Dabei ist das rechtlich in Österreich gar nicht so kompliziert.
Für eine HRT bzw. überhaupt eine geschlechtsangleichende Behandlung, die eine solche gemäß § 173 Abs. 2 ABGB ist, braucht man die Zustimmung einer/eines mit der Pflege der/des Minderjährigen betrauten Obsorgeberechtigten.
Jeder, einschließlich des Kindes selbst, kann gemäß § 181 Abs. 1 ABGB das Pflegschaftsgericht auffordern, die Entscheidung der Eltern zum Wohle des Kindes zu widerrufen bzw. zu ersetzen.
Das ist sicher noch nicht oft geschehen, bei einer/einem transsexuellen Minderjährigen vermutlich sogar noch nie, aber irgendwann könnte ein Gericht mal gezwungen sein, darüber zu entscheiden.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -