Beitrag #9
27.06.2014, 12:53
(27.06.2014, 08:19)andretti schrieb: [hier gekürzt] Es gibt einfach die Frage:
"MUSS" ich für HRT oder OP VORHER meinen Personenstand ändern, dann erst mit Psychotherapie - HRT - Operation beginnen? [hier gekürzt]
Muss ich noch meine 5 Cents einwerfen.
Seit den Gerichtsentscheidungen der jüngeren Vergangenheit ist klar, dass es vor allem auf die dauerhafte Änderung der sozialen Rolle ankommt, wenn eine rechtliche Änderung des Personenstandes erfolgen soll. Erst in zweiter Linie ist eine rechtlich nicht näher definierte "Annäherung" an das Erscheinungsbild einer Person des Identitätsgeschlechts gefordert.
Psychotherapie, HRT, gaOP und andere Behandlungen dienen in erster Linie dazu, das seelische Wohlbefinden des Trans-Menschen herzustellen und ihm den Übergang ins Identitätsgeschlecht zu erleichtern. Erst dann kommt der Zweck, für die Behörden die notwendige, gesetzlich gebotene Sicherheit nachzuweisen, dass der Genderwechsel dauerhaft ist.
Aber damit ist wohl klar, dass zuerst der Übergang kommt, und dann erst eine Änderung des rechtlichen Status des Menschen möglich ist. Auch wenn der Übergang nicht mehr zwingend eine gaOP umfassen muss.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -