Operation Änderung des Geschlechts
Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #1
Hi, liebe Leute!

Ich habe gerade eine Diskussion mit meiner Liebsten.
Im Internet bin ich leider auf nichts aussagekräftiges gestossen.

Ist es tatsächlich so, dass man/frau sich wirklich erst den Personenstand/Namen ändern lassen muss, um sich einer Hormonbehandlung oder gar einer Operation unterziehen lassen zu dürfen? also gibt es da ein Gesetz dafür?

oder gibt es da nur diesen Empfehlungskatalog des BM für Gesundheit?

Ist das echt Landessache oder schon Bundessache?

Ich habe mittlerweile gelesen, dass seit 2009 es nicht mehr erforderlich ist, um sich für eine Personenstands respektive Namensänderung operieren lassen zu müssen. Dass es nun aber genau umgekehrt sein soll, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Oder gilt das Gesetz (das ich nirgends gefunden habe) lediglich für Minderjährige?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :-)
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #2
http://queernews.at/archives/1401

http://www.transx.at/Pub/Recht.php
Die schwierigste Turnübung ist der Sprung über den eigenen Schatten...
(Dieter Chmelar, Backstage nach den BigBrotherAwards 2012)
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #3
Hi und danke für diese Links, die Texte sind mir bekannt.

Verzeih mir bitte, aber ich kann da nicht herauslesen (bin ich so begriffstutzig?- eigentlich kann ich Gesetzestexte schon lesen und entsprechend interpretieren...), dass man vor einer HRT oder OP den Personenstand ändern muss?

"Mit diesem Schritt wirst du ehe-, sozial- und pensionsrechtlich mit allen Personen des gewählten Geschlechts gleichgestellt."

bedeutet "sozialrechtlich", dass man quasi, um die Leistunge HRT oder OP in Anspruch nehmen kann, eben erst das Geschlecht in der Geburtsurkunde im Zuge der Personenstandsänderung ändern muss? um den Anspruch der Sozialleistung (Kostenübernahme der HRT, Op...) zu haben?

Es gibt einfach die Frage:

"MUSS" ich für HRT oder OP VORHER meinen Personenstand ändern, dann erst mit Psychotherapie - HRT - Operation beginnen?
Ist diese Entscheidungsbefugnis tatsächlich jeweils Sache der Bundesländer, und diese lehnen sich "einfach" strikt an die "Empfehlungen für den Behandlungsprozess von Transsexuellen in Österreich des Gesundheitsministeriums von 1997"?

oder reichen Stellungnahmen (die dafür bekannte Ärztin im AKH und andere ) aus?

Ich habe mich bis gestern mit diesem Thema überhaupt nicht beschäftigt, meine Freundin hat mir jedoch einen Fall geschildert, dass eben von einer Frau genaus das verlangt würde....erst Personenstandsänderung, Namensänderung, und dann sei erst HRT und OP möglich. und das kann ich nicht glauben, war es doch bis 2010 quasi umgekehrt, und man musste für PÄ u VÄ eine OP über sich ergehen lassen.

Ich bitte auch um Rücksicht, sollte ich für manche Begriffe nicht die richtigen Ausdrücke/Bezeichnungen verwendet haben. Das soll nicht respektlos erscheinen, ich versuche nur, mit meinen Worten zu formulieren. Confused
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #4
Es darf wohl kein Mensch gezwungen werden, den Namen und/oder Personenstand ändern zu müssen, um eine Hormon-Therapie(-Freigabe) und/oder eine GaOP (geschlechtsangleichende Operation) zu beginnen bzw zu erhalten;

Wichtig ist wohl nach wie vor ein entsprechendes (psycho/therapeutisches) Gutachten, welches man idR aber eben auch für eine Namens- bzw Personenstands-Änderung benötigt;

So einen Fall - also kein NÄ/PÄ-Wunsch vor Angleichungen - wird es idR nicht geben; Denn welche Trans*Person, die ohnehin eine Hormon-Therapie bzw GaOP im Sinn hat, "verzichtet" auf eine NÄ bzw PÄ - egal ob nun vor oder (wie früher üblich) nach einer (körperlichen) Angleichung?!

Darf gefragt werden, was Du überhaupt vorhast, wenn Du schon so explizit fragst? Ich nehme doch an, dass Du nicht etwa eine "körperliche" Transition inkl Hormonen und vorallem einer GaOP (!) vorhast, jedoch keine Namens- bzw Personenstands-Änderung?!

"Nur" Hormon-Therapie ohne NÄ/PÄ-Wunsch wäre ja noch verständlich, aber zusätzlich "mit" GaOP ist schon sehr ungewöhnlich...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #5
Hallo, und herzlichen Dank für Deine Antwort. :-)

Ich persönlich habe gar nichts vor.


Gestern hat jemand gemeint "unglaublich, es wird verlangt, dass, bevor jemand beginnt (Psychotherapie, HRT, OP) es zwingend ist, den Namen zu ändern"

Wenn es aber eben nicht so ist, dann liegt es bei den behandelnden Leuten (Ärzte, Therapeuten....)?

Ich vertrete die Meinung, nach dem, was ich bis dato heraus gefunden habe, dass es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, den Personenstand und/oder Vornamen vorher zu ändern.

Ich meine, bis zum VFGH Urteil und der Aufhebung dieser 2 Erlässe 2010 war es ja nötig, sich einer OP zu unterziehen, um überhaupt PÄ und in weiterer Folge dann VÄ durchführen zu können. Warum sollte es jetzt plötzlich 180 Grad anders sein und eine ungleich ärgere Schlechterstellung?

Ich kann mich natürlich nicht in die Lage einer betroffenen Person versetzen und dann versuchen, mit deren Verständnis/Einstellung zu denken.

Für mich ist klar:

PÄ, VÄ: soll jede/r machen dürfen, ohne rechtliche Vorgabe
HRT, OP: ebenfalls- soll jede/r machen können, ohne rechtliche Einengung

Dass der Weg ein beschwerlicher ist, mit Stellungnahmen, Therapien (50 Stnden, ca. ein halbes Jahr, dann kann mit HRT begonnen werden...nach ca. 2 Jahren(?) OP....), uvm., weiß ich mittlerweile.
auch, das in dieser sogenannten Empfehlung des BM f Gesundheit ein bestimmter Weg angegeben ist, den die meisten Institutionen als bindend betrachten. Aber da steht ja auch nix von gesetzmäßig "erst PÄ.VÄ, dann HRT oder OP"

also ich bin da voll auf der Seite der Betroffenen.

also nochmals, ich habe nicht vor, mich dbzgl. zu verändern.
ich bin also kein betroffener, ich hoffe, das macht keinen Unterschied hier im Forum.
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #6
Natürlich sind auch "nicht (direkt) Betroffene" hier herzlich Willkommen Smile

Und, ja, es könnte auch an den "Behandlern" (Therapeut, Arzt, usw usf) liegen; "Logisch" wäre es (für diese) zumindest, wenn das "Ziel"-Geschlecht eindeutig feststeht und tatsächlich körperangleichende Therapien/Operationen bevorstehen, dass auch bereits vorher der Name bzw Personenstand geändert wird; Bestehen müsste die/der Behandler wohl aber nicht darauf...

Ich könnte mir nämlich vorstellen, dass es sich in manchen Fällen auch "nur" um einen gewissen Zeit-Faktor handelt, also dass zB noch schulische (beim Minderjährigen, zB wg Abschluß an selber Schule) bzw berufliche (beim Erwachsenen, zB noch kein Jobwechsel/Versetzung etc pp möglich) Gründe gibt, nicht so schnell eine NÄ/PÄ durchführen zu lassen, obwohl man bereits mit den angleichenden Therapien beginnen will; Aber soweit sollte die/der Behandler schon sein, da nicht destruktiv unterwegs zu sein...

Ps: Jede/r darf/kann sich auch ohne offizielle Stellen bzw Behandler mit Hormonen aufpumpen oder sogar GaOpPen lassen - wenn genügend finanzielle Mittel vorhanden sind, die KraKas spielen da nicht mit - die GaOP wird dann aber wohl im (ferneren) Ausland stattfinden "müssen"...
[Bild: avatar_202.jpg] „NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #7
Bonita hat's sehr schön auf den Punkt gebracht.

Für den Betroffenen bleibt die Möglichkeit, sich bei Courage --- http://www.courage-beratung.at/ --- Unterstützung zu holen. Die gibt's in Wien, Graz und Innsbruck. Der Verein TransX hilft im Wiener Raum --- http://www.transx.at/ --- und den Verein Transmann gibt's auch noch: http://transmann-austria.at/
Die schwierigste Turnübung ist der Sprung über den eigenen Schatten...
(Dieter Chmelar, Backstage nach den BigBrotherAwards 2012)
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #8
Dankeschön für Eure Antworten. Smile
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #9
(27.06.2014, 08:19)andretti schrieb: [hier gekürzt] Es gibt einfach die Frage:

"MUSS" ich für HRT oder OP VORHER meinen Personenstand ändern, dann erst mit Psychotherapie - HRT - Operation beginnen? [hier gekürzt]

Muss ich noch meine 5 Cents einwerfen. Wink

Seit den Gerichtsentscheidungen der jüngeren Vergangenheit ist klar, dass es vor allem auf die dauerhafte Änderung der sozialen Rolle ankommt, wenn eine rechtliche Änderung des Personenstandes erfolgen soll. Erst in zweiter Linie ist eine rechtlich nicht näher definierte "Annäherung" an das Erscheinungsbild einer Person des Identitätsgeschlechts gefordert.

Psychotherapie, HRT, gaOP und andere Behandlungen dienen in erster Linie dazu, das seelische Wohlbefinden des Trans-Menschen herzustellen und ihm den Übergang ins Identitätsgeschlecht zu erleichtern. Erst dann kommt der Zweck, für die Behörden die notwendige, gesetzlich gebotene Sicherheit nachzuweisen, dass der Genderwechsel dauerhaft ist.

Aber damit ist wohl klar, dass zuerst der Übergang kommt, und dann erst eine Änderung des rechtlichen Status des Menschen möglich ist. Auch wenn der Übergang nicht mehr zwingend eine gaOP umfassen muss.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
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RE: Operation Änderung des Geschlechts
Beitrag #10
Unglaublich, sorry für meinen Bemerkung, aber das ganze Thema erinnert mich an " DAS DUNKLE MUSTER " aber auch sonstig als gesamtes an den " FLUSSWELTZYKLUS" von Philip Jose Farmer,

Echt bedauerlich jeden Tag in einem anderem Körper wach werden zu müssen, ohne je zu erfahren wer man wirklich ist, lest doch bitte den gesamten Zyklus dieses Romans, Ihr werdet überrascht sein wie vieles an gegenwärtig gelebter Realität betreffend auch dieses Thema in dem Werk steckt vor allen Dingen im Elfenbeinen Turm, der Schalt und Machtzentrale dieser Welt in welcher ein einziger der Flussgötter versucht die Welt der Paradoxie noch weiter am existieren zu halten ............ ob es eine gute Idee gut war diesen zu töten oder nicht steht nicht einfdeutig in dem Roman, jedoch als Wunsch steht es geschrieben, letztendlich weis Ich es ist das ENDE.

mfg

NEIRA
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