Beitrag #2
12.08.2014, 23:29
(12.08.2014, 21:42)Chrissy25 schrieb: Hallo!
Weis jemand ob bei einer PÄ die neuen Daten automatisch an die GKK gehen so wie bei einer Hochzeit z.B.? Mir sagt am Amt keiner was!
Danke für eure Mühe!!
Ich würde derzeit eine PÄ auf jeden Fall bei der GKK anzeigen (mit Kopie einer Urkunde, aus der der neue Geschlechtseintrag hervorgeht, also insbesondere der Geburtsurkunde).
Zwar kann die GKK den "Personenkern" (das ist u.a. das Datum "Geschlecht") theoretisch jederzeit im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) abfragen, aber ich weiß selbst nicht, inwieweit letzteres schon funktioniert, und eine aktive Verständigung ("Zur-Verfügung-Stellen im Wege des ZPR") der Sozialversicherungen ist, anders als z.B. bei einer Eheschließung (§ 48 Abs.2 Z 2 PStG 2013), bei einer Eintragungsänderung gemäß § 41 Abs. 1 PStG 2013 anscheinend nicht zwingend vorgesehen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -