Beitrag #123
08.10.2014, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.10.2014, 17:50 von Mike-Tanja.)
(08.10.2014, 10:41)sternschnuppe schrieb: Liebe Mike-Tanja! In vielen Bereichen hast du natürlich Recht! Aber das einzig Irreversible ist ja tatsächlich die GAOp! Oder irre ich mich da? Alle anderen Effekte sind doch für Trans*Personen genial! Endlich Brust, endlich den Hormonhaushalt zu haben, der einer zusteht usw.... Und nur auf Grund dieser Wankelmütigen und den etwaigen Belastungen für das Gesundheitssystem (für das auch erhebliche Kosten entstehen können, wenn man sich selbst mit Hormonen therapiert...) entsteht diese Unzumutbarkeit, [hier gekürzt]
Problem: Eine gegengeschlechtliche HRT ist irreversibel insoweit, als sie die männliche Zeugungsfähigkeit zerstören kann (nicht zwingend muss, aber doch). Strafrechtlich ist das beim das Rezept ausstellenden Arzt der Tatbestand einer (versuchten) Körperverletzung (in Form einer Gesundheitsschädigung) mit schweren Dauerfolgen - § 83 Abs. 1, § 85 Z 1 StGB, darauf stehen mindestens sechs Monate, höchstens fünf Jahre im Häfen -, wenn er nicht sicher sein kann, dass damit eine (nicht "gegen die guten Sitten" verstoßende) Heilbehandlung vorgenommen wird. Die Einwilligung des/der Behandelten ist ohne indizierte Heilbehandlung strafrechtlich nicht ausreichend zur Rechtfertigung (§ 90 Abs. 1 StGB, auf das "und" achten).
Ob das Brustwachstum durch Hormone ohne F-64.0-Indikation eine Körperverletzung ist? Tja, auch wenn nicht, die HRT ist zumindest ein zusätzliches Gesundheitsrisiko auf Grund mancher Nebenwirkungen, an § 89 StGB (Gefährdung der körperlichen Sicherheit) kommen wir daher nicht vorbei. Auch hier gelten die Rechtfertigungsgründe des § 90 StGB.
Behandelt werden kann im gegebenen Zusammenhang nur F-64.0. Und dafür braucht man eine Diagnose aus dem Psy***-Fachbereich. Oder man muss warten, bis die Gesellschaft und dieser folgend die Gerichtsbarkeit den Konsum gegengeschlechtlicher Hormone als ganz normal (= nicht sittenwidrig) anerkennt, so wie z.B. den Fausthieb des Boxers im Ring, den Schnitt des Schönheitschirurgen bei Jeannine Schillers soundsovieltem Lifting oder das "hohe Bein" des Verteidigers gegen den Stürmer auf dem Fußballrasen. Davon sind wir noch weit entfernt.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -