Beitrag #127
09.10.2014, 17:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2014, 14:30 von Mike-Tanja.)
(09.10.2014, 11:04)sternschnuppe schrieb: Warum kann man nicht einfach einen Reverse unterschreiben und die Sache hat sich? [hier gekürzt]
U.a. weil zu befürchten ist, dass man durch eine Lockerung der entsprechenden rechtlichen Bremsen tendenziell auch so "nette" Dinge wie Schönheitsoperationen bei Zehnjährigen oder gar die Klitorisbeschneidung[1] bei Mädchen möglich machen würde. Das Problem sind meistens weniger die Erwachsenen als Eltern und ihre Kinder. Daher die doppelte Bindung: a) Einwilligung der/des Betroffenen (Patient/in, Boxer/in, Jeannine Schiller ) plus b) gesellschaftliche Anerkennung des Eingriffs in die körperliche Integrität als nicht verwerflich. Beim Sport ist man da z.B. sehr großzügig. Ein Boxer darf seinen Gegner bis zum Hirntod dögeln und macht sich dabei nicht im geringsten strafbar, solange er sich an die Wettkampfregeln hält.
Aber das Problem betreffend die Einwilligung für/durch Minderjährige könnte man natürlich regeln, alles eine Frage des politischen Willens.
Elisabeth I. hat aber auch zu Recht darauf hingewiesen, dass das Strafrecht in der praktischen Bedeutung hier wohl eher eine Nebenfront ist.
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[1] Derzeit ist ein körperlicher Eingriff im Genitalbereich, der geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen (ergänze: und der keinen anderen Zweck als ebendiese Beeinträchtigung hat), unzulässig, das heißt, in ihn kann man gemäß § 90 Abs. 3 StGB nicht wirksam einwilligen, der Arzt (und die Eltern bei Kindern) würden sich trotzdem strafbar machen. Diese Beschränkung gilt also nur für die Klitorisbeschneidung/-verstümmelung und nicht für eine gaOP.
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