Beitrag #19
02.11.2014, 00:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2014, 00:52 von Roswitha.)
Zum Thema Eigenmedikation noch eine Anmerkung, da TVI ja nicht die einzige Person ist, die das andenkt/betreibt und es hier im Forum immer wieder ein Thema ist.
Selbstmedikation in solchem Ausmaß = Selbstverstümmelung = Regressanspruch der Krankenkasse.
Und die Kassen machen vom Regressanspruch liebend gerne Gebrauch, die wollen nämlich Geld sparen.
Heißt auch, dass bei Folgeschäden alles selbst gezahlt werden darf bzw. zurückgefordert wird. Und das WIRD auch so gehandhabt, wenn es offensichtlich ist, woher die Schäden kommen, oder auch wenn der Kasse nur eine Argumentationshilfe durch die Selbstmedikation geliefert wird.
Selbstmedikation in solchem Ausmaß = Selbstverstümmelung = Regressanspruch der Krankenkasse.
Und die Kassen machen vom Regressanspruch liebend gerne Gebrauch, die wollen nämlich Geld sparen.
Heißt auch, dass bei Folgeschäden alles selbst gezahlt werden darf bzw. zurückgefordert wird. Und das WIRD auch so gehandhabt, wenn es offensichtlich ist, woher die Schäden kommen, oder auch wenn der Kasse nur eine Argumentationshilfe durch die Selbstmedikation geliefert wird.
Don't dream it, be it.