Beitrag #219
08.12.2014, 12:00
(08.12.2014, 10:35)Bonita schrieb: [hier gekürzt] Es gibt in Österreich jeweils verschiedenes Bundes- und Landesrecht, ein kostenloser Erst-Termin bei einer Rechtsvertretung bzw Rechtsanwalt kann da schon ein bisschen mehr Klarheit bringen. [hier auch gekürzt]
Soweit es um Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte geht, die aus möglichen ärztlichen Kunstfehlern bei einer Behandlung (hier: OP) in einem Krankenhaus hervorgehen, gibt es m.E. keine hier relevanten Landesgesetze. Nur das Organisationsrecht, das für das jeweilige Krankenhaus gilt, wird ein Landesgesetz sein (aber basierend auf Grundsatzbestimmungen im [Bundes-] Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz [KAKuG]).
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -