Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet
Beitrag #21
danke für die antworten

ich hätte eher richtung prävention gedacht, nicht dass es jedes mal mindestens einen toten braucht um konsequenzen ziehen zu dürfen.
ich habe angenommen dass wenn jemand minderheiten verfolgt und gewalt ausübt, nicht aus dem grund da sein kann weil er die verfolgung von und gewalt gegen minderheiten ablehnt und daher der anspruch auf asyl automatisch von ihm selbst abgelehnt wird.
aber natürlich auch die integrationsfähigkeit in frage gestellt, weil im land das zuflucht bietet, die örtlichen gesetze gelten (die allerdings womöglich gar nicht einmal bekannt sind).

aber wenn ich es richtig erfasst habe, sieht die sache eher so aus dass man auch einen mörder - gar mehrfachen - nicht in die heimat abschieben kann, wenn ihm dort zb. die todesstrafe droht. richtig?

trotzdem aber sind die betroffenen asylheime in österreich, und da sollten die österreichischen gesetze gelten und greifen.

allerdings, jede konsequenz die erst nach einer straftat erfolgt, ist ohnehin zu spät. das hauptaugenmerk sollte auf prävention gerichtet werden.
diese aber muss schon auch implizieren dass die gegenüber minderheiten gewaltbereiten asylbewerber, sich frei in der gesellschaft bewegen und daher diese probleme nicht "nur" innerhalb der asylheime ausgelebt werden, sondern dort lediglich zuerst sicht- und spürbar.
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RE: Wien: Transgender-Frau in ihrer Wohnung ermordet - von newt - 01.02.2015, 13:45

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