Beitrag #19
02.02.2015, 14:25
Gemäß dem im vergangenen August in Kraft getretenen und verschärften Arzneiwareneinfuhrgesetz dürften jedoch ausschließlich rezeptfreie Präparate für den persönlichen Bedarf (maximal drei Packungen eines Medikaments) mit österreichischer Zulassungsnummer ins Land gelangen.
Das Gesetz soll Schutz vor gefälschten und gesundheitsschädlichen Medikamenten bieten und eine effizientere Überwachung und Kon-trolle der Arzneiwareneinfuhr ermöglichen. „Die Zollorgane sind verpflichtet, Medikamente, die entgegen dem bestehenden Verbot im Fernabsatz, also über das Internet bestellt wurden, zu beschlagnahmen – und letztlich zu vernichten.
Die Kosten dafür trägt der Besteller – und im Wiederholungsfall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro“, heißt es dazu im Bundesministerium für Finanzen.
Das Gesetz soll Schutz vor gefälschten und gesundheitsschädlichen Medikamenten bieten und eine effizientere Überwachung und Kon-trolle der Arzneiwareneinfuhr ermöglichen. „Die Zollorgane sind verpflichtet, Medikamente, die entgegen dem bestehenden Verbot im Fernabsatz, also über das Internet bestellt wurden, zu beschlagnahmen – und letztlich zu vernichten.
Die Kosten dafür trägt der Besteller – und im Wiederholungsfall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro“, heißt es dazu im Bundesministerium für Finanzen.
T.S.S