Beitrag #3
03.02.2015, 21:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2015, 11:28 von Mike-Tanja.)
(03.02.2015, 17:37)TVI schrieb: Ich hab jetzt nochmal eine grundsätzliche Frage:
Wenn die Diagnose F64.0 gestellt wird (Transident/Transsexuell) und man(n) nimmt die HRT und merkt Veränderungen, arbeitet an der Stimme usw. gibt es irgendwann dann einmal den Punkt wo der Gesetzgeber, die WGKK, das AKH ect verlangen kann, dass man auch offiziell als Frau zur Gänze lebt (leben muss)? Oder ist es einem selbst überlassen, was man dann daraus macht? [hier gekürzt]
Gute und interessante Frage!
So etwas ist noch nie vorgekommen, und die Frage ist wohl nur akademisch. Rein theoretisch können Eintragungen in die Personenstandsregister, Änderungen eingeschlossen, auch von Amts wegen vorgenommen werden (§ 36 Abs. 1 PStG 2013). Zuvor müsste das Standesamt aber Ermittlungen betreffend das Geschlecht des bzw. der Betroffenen durchführen. Und dabei käme es nicht nur auf die äußere Erscheinung sondern auch auf Genetik und Identitätsempfinden an.
Es kann also nicht sein, dass die Personenstandsbehörde mich vorlädt, um mir zu eröffnen: "Herr Mike, wir haben Berichte, dass sie die meiste Zeit als Frau leben. Ihre Hüften wirken ziemlich breit! Und - ist das ein BH? Nehmen's leicht Hormone? Na, da werden wir sie auf Frau umschreiben, das muss sein, damit alles ist, wie sich's g'hört!"
Es gibt auch keinen einsichtigen Grund, warum man so etwas wie eine PÄ behördlich erzwingen sollte. Da die Rechtsordnung genetisch männliche Menschen mit männlichen Genitalien auf Antrag als Frauen anerkennt, warum sollte sie ein Problem damit haben, wenn derselbe Mensch - trotz äußerlich perfekt-femininem Erscheinungsbild - rechtlich ein Mann bleibt? Letztlich kommt es nach dem Gesetz in erster Linie auf das persönliche Identitätsempfinden an.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -