Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS
RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS
Beitrag #4
Geschrieben von dietlinde - Gestern 08:24 PM
Bin ich froh zu lesen, dass das in Deutschland nicht mehr Pflicht ist! Ich dachte noch, dass ist gesetzlich vorgeschrieben.


Viele unserer Nachbarländer sind da nicht so "glücklich":

In der Schweiz, in Italien, in Frankreich und Belgien, in Tschecheien und der Slowakei, um nur einige Beispiele aus dem näheren EU Raum zu nennen, ist die Sterilisiering (KASTRATION) eine Grundvoraussetzung für die Namens- und Personenstandsänderung.

Tu felix Austria, der Sterilitätszwang bei der Namens- und Personenstandsänderung ist seit 2009 abgeschafft.
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RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - von Sopherl - 13.03.2015, 10:16

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