Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS
RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS
Beitrag #5
(13.03.2015, 10:16)Sopherl schrieb: Viele unserer Nachbarländer sind da nicht so "glücklich":

In der Schweiz, in Italien, in Frankreich und Belgien, in Tschecheien und der Slowakei, um nur einige Beispiele aus dem näheren EU Raum zu nennen, ist die Sterilisiering (KASTRATION) eine Grundvoraussetzung für die Namens- und Personenstandsänderung. [hier gekürzt]

Also für die Schweiz weiß ich definitiv, dass das nicht mehr stimmt; es gibt bereits mehrere Gerichtsurteile, die den OP-Zwang ausgehebelt haben. Die Rechtsentwicklung und Rechtslage in Österreich und in der Schweiz dürften sehr vergleichbar sein: kein Spezialgesetz, PÄ auf Grundlage von Generalklauseln im Namens- und Personenstandsrecht, ursprünglich OP- und Scheidungszwang, beides durch eine liberaler werdende Rechtsprechung schrittweise abgeschafft.
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RE: Europa: Gericht für Menschenrechte - keine Sterilität mehr für TS - von Mike-Tanja - 13.03.2015, 19:31

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