Beitrag #20
29.04.2015, 21:18
(29.04.2015, 14:12)GeminiStigma schrieb: Solche Nachrichtenmeldungen lassen mich lediglich meinen Kopf schütteln und die Mitleid mit der menschlichen Rasse haben.
Das unser Rechtsystem Justizias Segen schon vor Jahren verloren hat ist doch kein Geheimnis.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz.
Auf Nötigung (§ 105 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 84 StGB) steht eine Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsentzug (keine Mindeststrafe). Für einen Ersttäter (der Beschuldigte hat, laut Medienberichten, einschlägige [KPA-] Vormerkungen aber keine rechtskräftige Vorstrafe) sind da sechs Monate bedingt bei mehrjähriger Probezeit und der Auflage einer Therapie kein mildes Urteil.
Wer rechtspolitisch meint, dass die Strafdrohung zu niedrig ist, der kann ja dem Justizministerium nachträglich seine Unterstützung aussprechen (die Stellungnahmefrist ist leider schon am 24. April 2015 abgelaufen). Im vorliegenden Entwurf für ein Strafrechtsänderungsgesetz 2015 ist eine Erhöhung der Maximalstrafe für schwere Körperverletzung auf fünf Jahre bei Einführung einer Mindeststrafe von sechs Monaten vorgesehen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -