Beitrag #7
02.05.2015, 23:40
(02.05.2015, 21:45)Mike-Tanja schrieb: ... Wenn es für die Polizei irgendeinen Grund geben sollte, eine personenstandsrechtliche Geschichte zu ermitteln, müsste sie wohl unter Berufung auf die Amtshilfepflicht eine begründete Anfrage an das Standesamt des Geburtsorts schicken. Ob und unter welchen Bedingungen es sonst eine Möglichkeit gäbe, diese Daten direkt abzufragen, ...
Das ist seit dem ZPR (01.11.2014) wohl nicht mehr so:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Service/zpr...spx#t_1_09 schrieb:Können andere Behörden auf die ZPR-Daten zugreifen?
Alle Behörden haben im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungsbereichs unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben die Möglichkeit, auf die Daten zugreifen.
Es "darf" schließlich sogar ein "ehemaliges" Amt wie das "Arbeitsmarktservice" sich die Daten aus dem ZMR ziehen, der AMS-"Kunde" braucht keinen Meldezettel (inkl Kopie, wie eben früher) mehr vorzeigen...
„NATSUME! NATSUMEe! NATSUMEee!“ — Nyanko-Sensei en.wikipedia.org/wiki/Natsume%27s_Book_of_Friends