Beitrag #25
06.05.2015, 07:42
Nachtrag: Erst beim nochmaligen Lesen eines Medienberichts zum Thema ist mir bewusst geworden, dass der nunmehr Verurteilte erst 17 ist. Also waren Bestimmungen des Jugendstrafrechts anzuwenden (u.a. Herabsetzung der drohenden Höchststrafe). Damit ist das Urteil erst recht ziemlich kräftig ausgefallen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -