Beitrag #20
18.06.2015, 11:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.06.2015, 13:47 von Bonita.)
Es ist nicht legal sich rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept im Ausland zu besorgen. Man macht sich damit strafbar.
Die Zollorgane sind verpflichtet, Medikamente, die entgegen dem bestehenden Verbot im Fernabsatz, also über das Internet bestellt wurden, zu beschlagnahmen – und letztlich zu vernichten.
Die Kosten dafür trägt der Besteller – und im Wiederholungsfall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro", heißt es dazu im Bundesministerium für Finanzen.
[Anmerkung: Einen Satz auf Wunsch der Posterin gelöscht; Bonita]
Die Zollorgane sind verpflichtet, Medikamente, die entgegen dem bestehenden Verbot im Fernabsatz, also über das Internet bestellt wurden, zu beschlagnahmen – und letztlich zu vernichten.
Die Kosten dafür trägt der Besteller – und im Wiederholungsfall drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 7.260 Euro", heißt es dazu im Bundesministerium für Finanzen.
[Anmerkung: Einen Satz auf Wunsch der Posterin gelöscht; Bonita]
T.S.S