Beitrag #10
17.07.2015, 13:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.07.2015, 18:04 von Mike-Tanja.)
(15.07.2015, 19:00)Sunnymoon schrieb: Das hat aber zu bedeuten, dass jemand zu mir heimkommen muss um mich erstmal dabei zu erwischen. Wie gesagt, in den eigenen vier Wänden geht sowas.
Zum "Erwischen" reicht die glaubwürdige Aussage eines Zeugen (etwa eines unzufriedenen Kunden) völlig aus. Und wenn eine Sexarbeiterin wirklich Pech hat, dann ist ihr nächster Kunde ein Ermittler der Sitten- oder - noch schlimmer!

Schwarzprostitution als "Hobbyhure" in der eigenen Wohnung (am Ende auch noch dort gemeldet

(15.07.2015, 19:00)Sunnymoon schrieb: Du musst auch hier nicht den Moralpostel raushängen lassen, denn sogut wie jeder Mechaniker, Elektriker etc. verdient sich schwarz etwas dazu. [hier gekürzt]
Zwischen der Reparatur einer Steckdose ohne Gewerbeberechtigung und Rechnung gegen Bares und der zeitweiligen Aufgabe der sexuellen Selbstbestimmung gegen Geld gibt es aus meiner Sicht schon ein paar wesentliche Unterschiede. Vielleicht nicht nach dem ethisch-moralischen Unwert aber jedenfalls nach dem Risiko und dem Leidenspotenzial für die/den Anbieter/in.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe!
-
