Beitrag #51
23.07.2015, 05:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.07.2015, 05:39 von Bonita.)
Na ja, so mancher Arbeitgeber (AG) kündigt "unbequeme/unliebsame" (er weiß wohl ohnehin schon länger von der TS) ArbeitnehmerInnen (AN) auch im Krankenstand, dieser ist keine Garantie auf einen sicheren Arbeitsplatz nach einer OP, egal ob geschlechtsangleichend oder irgend eine andere OP bzw irgendwelchen Krankheitsfälle; Wo ein (AG-) Wille, da auch ein (oft ungesetzlicher) Weg - manche AN konnten aber (zB durch die AK) zu ihrem Recht kommen, da gibts dann ua auch schon mal eine Entschädigungszahlung (die man jedem sierigen AG natürlich sehr gönnt)...
Das stimmt doch nicht! Es gibt seit Anfang 2003 (alle Arbeitsverträge ab 01.01.2003) die sog "Abfertigung neu" - JEDER hat somit die Abfertigung bereits in einer dafür extra vorgesehenen Abfertigungs- oder Vorsorge-Kasse vom Arbeitgeber einbezahlt bekommen. Wenn man gekündigt wird oder unverschuldet entlassen, berechtigt austreten kann, es einvernehmliche Auflösung oder Zeitablauf oder Mutterschaftsaustritt gibt, kann man sich die Beträge von diesen Kassen nach drei Jahren ausbezahlen lassen. Nur wenn man selbst kündigt muss man länger auf eine Auszahlung warten. Falls man einen Arbeits- oder Dienst-Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen hat, gelten die alten Regeln, wobei man aber auch da normaler Weise - außer eben bei Selbstkündigung - eine Abertigung erhalten hat. Mehr Infos -> http://www.arbeiterkammer.at/beratung/ar...index.html
Sarah tut aber sicherlich gut daran, sich zB von der AK beraten zu lassen...
(22.07.2015, 21:23)Helllicious schrieb: ... muss er dir auch noch eine Abfertigung ausbezahlen!Denn alles andere,rauswurf oder Kündigung deinerseits sieht für dich finanziell noch schlechter aus! ...
Das stimmt doch nicht! Es gibt seit Anfang 2003 (alle Arbeitsverträge ab 01.01.2003) die sog "Abfertigung neu" - JEDER hat somit die Abfertigung bereits in einer dafür extra vorgesehenen Abfertigungs- oder Vorsorge-Kasse vom Arbeitgeber einbezahlt bekommen. Wenn man gekündigt wird oder unverschuldet entlassen, berechtigt austreten kann, es einvernehmliche Auflösung oder Zeitablauf oder Mutterschaftsaustritt gibt, kann man sich die Beträge von diesen Kassen nach drei Jahren ausbezahlen lassen. Nur wenn man selbst kündigt muss man länger auf eine Auszahlung warten. Falls man einen Arbeits- oder Dienst-Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen hat, gelten die alten Regeln, wobei man aber auch da normaler Weise - außer eben bei Selbstkündigung - eine Abertigung erhalten hat. Mehr Infos -> http://www.arbeiterkammer.at/beratung/ar...index.html
Sarah tut aber sicherlich gut daran, sich zB von der AK beraten zu lassen...
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