Beitrag #4
18.01.2012, 23:03
Das Problem ist aber, dass es nicht möglich ist eine gleichgeschlechtliche Ehe zu schließen. Denn dafür gibt es die EP. Liegt nun also eine Heiratsurkunde zwischen 2 Frauen oder 2 Männern voir, so ist ganz klar, dass ein Eheparnter TS gewesen sein muss.
Das wäre nicht so schlimm, weil ja a priori nicht klar wäre welche Frau die Transfrau ist. Und da ist es nun leider so, dass das BMI festgelegt hat, dass prinzipiel immer jene Person die als Mann geheiratet hat, an erster Stelle und die die als Frau geheiratet hat, an zweiter Stelle stehen muss. Bei klaren Heteropaaren muss dies hingegen nicht so sein, da man es eh am Vornamen, bzw. Geschlechtseintrag sieht.
Also bedeutet diese Regelung ein klares und eindeutiges Zwangsouting. Denn eine Frau an der ersten Stelle muss demnach früher männlich, ein Mann an der zweiten Stelle früher weiblich gewesen sein.
Das wäre nicht so schlimm, weil ja a priori nicht klar wäre welche Frau die Transfrau ist. Und da ist es nun leider so, dass das BMI festgelegt hat, dass prinzipiel immer jene Person die als Mann geheiratet hat, an erster Stelle und die die als Frau geheiratet hat, an zweiter Stelle stehen muss. Bei klaren Heteropaaren muss dies hingegen nicht so sein, da man es eh am Vornamen, bzw. Geschlechtseintrag sieht.
Also bedeutet diese Regelung ein klares und eindeutiges Zwangsouting. Denn eine Frau an der ersten Stelle muss demnach früher männlich, ein Mann an der zweiten Stelle früher weiblich gewesen sein.