Beitrag #60
23.07.2015, 22:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.07.2015, 22:56 von Bonita.)
(23.07.2015, 22:05)Helllicious schrieb: ... Von dem Geld siehst du weder in der Theorie noch in der Praxis etwas...
Wenn sie einen regulären Arbeitsvertrag hatte/hat und keine "neue (Schein-) Selbstständige" war/ist, dann muss jeder Arbeitgeber in diese Abfertigungskassen einzahlen. Falls es ein älterer Arbeitsvertrag ist, muss er aber auch eine Abfertigung (aus zB seinen betr Rücklagen) zahlen. So oder so - täte er das nicht, ist es sehr leicht das einzuklagen (in der Regel wird aber vor einer solchen Klage gezahlt).
Sarah, auch wenn sich das mit der AK zuerst mal nicht so toll angehört hat, so haben die viel Erfahrung auf dem Gebiet. Vor einer Entscheidung sollte man sich jedenfalls arbeitsrechtlichen Rat einholen - was Du dann tust entscheidest aber am Ende immer noch Du...
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