Beitrag #6
12.08.2015, 20:16
(11.08.2015, 06:15)Mia schrieb: Also für die Personenstandsänderung braucht man nur den Bescheid von der Psychologin oder dem Psychologen das sich nichts mehr ändern wird. Sonst gar nichts.
Im Bericht wird da was anderes erzählt was so nicht stimmt.
Es ist ja so, dass nirgendwo steht, welche personenstandsrechtlich relevanten Beweise/Nachweise benötigt werden. Es gibt nur die Praxis (höchstgerichtliche Urteile) und diverse Versuche, das alles durch Erlässe, Rundschreiben und andere Soft-Law-Instrumente irgendwie zu "regulieren". Aber fix is da nix! Nur hinter die VfGH- und VwGH-Entscheidungen zurück (--> OP-Zwang, Scheidungszwang), das geht nicht. Die berüchtigten "Behandlungsempfehlungen" des BMG sind da gewissermaßen "softest law" mit Wechselwirkung zwischen Personenstandsrecht, Standesrecht diverser Gesundheitsberufe und Leistungsrecht der Sozialversicherung.
Das Ö1-Feature gibt ungefähr den Inhalt dieses Dokuments wieder - das ja bekanntlich schon mehrfach geändert worden und gar nicht so leicht zu interpretieren ist.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -