Beitrag #48
30.08.2015, 21:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.08.2015, 21:25 von Elisabeth I..)
Elisabeth I. schrieb: [...]
(29.08.2015, 04:41)Mia schrieb: Dann kommt "Tut und leid, wir haben zu wenig Arbeit, sie müssen gehen"
Dagegen gibt es kein Gesetz.
Mia, ja natürlich kommt so etwas dergleichen. Schrieb ich doch, dass heutzutage kein/e Arbeitgeber/in mehr so dermaßen dumm ist, offen wegen TS/TG/gaOP zu kündigen. Darum gehts ja gerade beim Gleichbehandlungsgesetz mit den Antidiskriminierungsbestimmungen.
Wenn du mit einer vorgeschobenen Ausrede wie "Tut uns leid, wir haben zu wenig Arbeit, sie müssen gehen" gekündigt wirst, ist die Kündigung ganz klar nach Gleichbehandlungsgesetz anfechtbar. Du musst nur glaubhaft machen (können), dass du in Wirklichkeit wegen TS/TG/gaOP gekündigt worden bist und dies demnach den Tatbestand der verbotenen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bzw. der geschlechtlichen Identität erfüllt.
Es liegt dann im Rahmen der Beweislastumkehr am/an der Arbeitgeber/in zu beweisen, dass deine Kündigung wirklich nur betrieblich veranlasst war und nichts, aber auch wirklich gar nichts mit deiner geschlechtlichen Identität/TS zu tun hat.
Und das ist Gesetz.