Beitrag #49
30.08.2015, 22:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2015, 06:16 von Bonita.)
@Elisabeth I.
Auf deine Antworten geh ich nicht ein, einfach aus dem Grund weil du zwar gut darin bist unzählige Quellen aufzuzählen, liest sich gut, hilft in der Realität aber zu oft nicht weiter weil der Hase eben doch anders läuft.
Die Realität hingegen kenne ich etwas, auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.
Ist mir auch egal ob du jetzt wieder mit einem Dauergequote daherkommst.
Nacht...
PS: Wenn du mit einer vorgeschobenen Ausrede wie "Tut uns leid, wir haben zu wenig Arbeit, sie müssen gehen" gekündigt wirst, ist die Kündigung ganz klar nach Gleichbehandlungsgesetz anfechtbar.
Du lebst ja wirklich bei Alice im Wunderland.
Das nehme ich das nächste Mal mit wenn ich meinen Rechtsbeistand aufsuche, dann hat er etwas zu lachen bevor wir mit der Arbeit beginnen.
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[Moderation: Zitat als solches gekennzeichnet sowie Quelle hinzugefügt; Bonita]
Auf deine Antworten geh ich nicht ein, einfach aus dem Grund weil du zwar gut darin bist unzählige Quellen aufzuzählen, liest sich gut, hilft in der Realität aber zu oft nicht weiter weil der Hase eben doch anders läuft.
Die Realität hingegen kenne ich etwas, auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst.
Ist mir auch egal ob du jetzt wieder mit einem Dauergequote daherkommst.
Nacht...
PS: Wenn du mit einer vorgeschobenen Ausrede wie "Tut uns leid, wir haben zu wenig Arbeit, sie müssen gehen" gekündigt wirst, ist die Kündigung ganz klar nach Gleichbehandlungsgesetz anfechtbar.
Du lebst ja wirklich bei Alice im Wunderland.
Das nehme ich das nächste Mal mit wenn ich meinen Rechtsbeistand aufsuche, dann hat er etwas zu lachen bevor wir mit der Arbeit beginnen.
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http://derstandard.at/2812148/Kuendigen-ohne-Grund schrieb:Einem Arbeitnehmer kann kaum Schlimmeres passieren, als plötzlich seinen Job zu verlieren. Nun setzt eine Entlassung voraus, dass sich der Mitarbeiter Grobes zuschulden kommen lässt. Doch wie sieht es mit Kündigungen aus – muss auch für sie ein Grund vorliegen?--------------------
Das Gerücht, für Kündigungen brauche es einen Grund, hält sich hartnäckig. Gerade von Deutschland aus gelenkte Konzerne unterliegen häufig dem Irrtum, dass jede Kündigung begründet sein müsse. Ganz so ist es aber weder in Österreich noch in Deutschland.
Unbefristeter Vertrag
Für jeden unbefristeten Vertrag gilt der Grundsatz, dass er – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist und eines Kündigungstermins – grundlos aufgelöst werden kann, so auch der Arbeitsvertrag: Weder muss der Dienstgeber im Kündigungsschreiben einen Grund anführen, noch muss ein solcher Grund überhaupt vorliegen.
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Zur Person
Mag. Kristina Silberbauer ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Spezialgebiete umfassen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht und Wettbewerbsrecht
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